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Finanzkolumne
13.04.2022

Vorsicht bei Fonds-Angeboten von Banken

Die Geldanlage an der Börse erfordert starke Nerven. Umso wichtiger ist es, nicht unnötig die Rendite zu schmälern.
Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

Wie man Verwahrentgelder umgehen kann, ohne dabei nur der Bank in die Tasche zu wirtschaften.

"Einen Backstein hineinwerfen, um Jade zu erlangen“, rät eine chinesische Weisheit, wenn es darum geht, etwas Kleines aufzugeben, um dadurch einen größeren Gewinn zu machen. Man kann den Eindruck gewinnen, dass auch viele Banken und Sparkassen eine solche Strategie beim Thema Verwahrentgelte verfolgen. Diese auch als Strafzinsen bezeichneten Zusatzkosten sollen Bankkundinnen und Kunden dafür bezahlen, dass zu viel Geld auf ihrem Girokonto liegt. Üblich ist ein jährlicher Abzug von 0,5 % von dem so geparkten Geld ab einer bestimmten Höhe, beispielsweise 50.000 Euro. Auf das Jahr gerechnet wären dies bereits 250 Euro Mehrbelastung für den Kunden zusätzlich zu den sonstigen Kontokosten.

Banken empfehlen ihren Kunden gerne hauseigene Fonds

Aus Kundensicht ist daher die Vermeidung von Verwahrentgelten wirtschaftlich sinnvoll. Das wissen auch die Geldinstitute, die ihre Kunden erst in diese Lage gebracht haben. Aber warum nicht auch daraus einen Vorteil ziehen? So werden aktuell viele, insbesondere ältere Bankkunden zum Gespräch in die Filiale eingeladen, um gemeinsam eine Lösung für das Verwahrgeld zu finden. In Anbetracht der meist höheren Kontoeinlagen ist diese schnell gefunden. Gern wird der hauseigene Dachfonds oder eine Sofortrentenversicherung empfohlen. Beide haben gemeinsam, dass sie wegen der Kosten und Provisionen teuer sind.

So verdient die Bank allein an der Vermittlung dieser Produkte bei 50.000 Euro Einmalanlage rund 2000 Euro. Bei Fonds kommen außerdem noch jährliche Bestandsprovisionen hinzu. Dafür wird einer Bank der Verzicht auf das Verwahrentgelt kaum schwerfallen. Bei Fonds kommt hinzu, dass diese nicht unbedingt mit der bisherigen Risikobereitschaft des Anlegers übereinstimmen und dann nicht bedarfsgerecht sind.

Was gegen eine Sofortrentenversicherung spricht

Gegen die Sofortrentenversicherung muss eingewendet werden, dass der Kunde dort einen hohen Betrag einzahlt, der über Jahre gebunden ist und den man nur ratenweise als Rente wieder ausgezahlt bekommt. Das Kapital verzinst sich dabei nur minimal. Verstirbt man früher als erwarten, erhält die Versicherung das Restkapital, es sei denn, man hat eine Rentengarantiezeit für die Angehörigen vereinbart. Nur so würden diese für weitere zehn Jahre die Rente beziehen können. Doch auch diese Garantie ist nicht unproblematisch, weil sie etwas kostet und somit die Rente schmälert.

Wie man auf bessere Alternativen umsteigen kann

Die viel kostengünstigere Alternative hierzu wäre ein klassischer Bankauszahlungsplan. Zwar sind auch hier die Zinsen mager, weswegen man spätestens nach zehn Jahren in einen neuen Vertrag wechseln sollte, um Zinserhöhungen mitnehmen zu können.

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Zum anderen ist so ein Produktwechsel, anders als bei der Sofortrentenversicherung, aber auch möglich. Auch sonst verbleibt im vorzeitigen Todesfall das Restkapital nicht bei der Bank, sondern steht den Erben zu. Der besondere Vorteil ist aber, dass Bankauszahlungspläne kostenfrei zu bekommen sind. Damit steht das gesamte angesparte Vermögen zur Verfügung, was den Spielraum für mehr Rente oder längere Auszahlung eröffnet.

Zur Person: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

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