Menschen, die Bürgergeld beziehen, haben dieses zunächst meist für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten bewilligt bekommen. Endet dieser Zeitraum und die finanzielle Hilfe wird aber weiterhin benötigt, kann ein sogenannter Weiterbewilligungsantrag gestellt werden, um weiterhin Bürgergeld zu erhalten. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt für den Antrag beim Jobcenter und wie wird er gestellt?
Folgeantrag beim Bürgergeld: Wie klappt es mit der Weiterbewilligung beim Jobcenter?
Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger erhalten die staatliche Unterstützung immer nur für einen bestimmten Zeitraum. Endet dieser, muss erneut ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden, damit dieses weiter bewilligt wird. Laut der Bundesagentur für Arbeit sollte der entsprechende Weiterbewilligungsantrag für Bürgergeld dementsprechend gestellt werden, wenn...
- ... der Bewilligungszeitraum endet oder
- ... Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld ein entsprechendes Schreiben vom zuständigen Jobcenter erhalten haben.
Wer die Hilfe weiterhin beziehen möchte und Anspruch auf Bürgergeld hat, sollte laut buerger-geld.org grundsätzlich mindestens einen Monat vor Ende des vorherigen Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen, damit das Bürgergeld nahtlos ausgezahlt wird.
Aber es ist auch möglich den Antrag noch bis zum Ende des Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen. In diesem Fall wird das Bürgergeld zwar unter Umständen rückwirkend ausgezahlt aber es entsteht eine Zahlungslücke bei den Betroffenen.
Bürgergeld: Wie wird die Weiterbewilligung beantragt?
Genau wie der Erstantrag auf Bürgergeld ist laut der Bundesagentur für Arbeit auch der Weiterbewilligungsantrag an keine Form gebunden. Er kann online, persönlich im Jobcenter, telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Die Angaben müssen aber mit entsprechenden Nachweisen, wie etwa einem aktuellen Einkommensnachweis, belegt werden. Die Bundesagentur für Arbeit rät daher, den Antrag am besten online zu stellen, da Nachweise dort direkt hochgeladen werden können.
Laut buerger-geld.org werden für den Weiterbewilligungsantrag folgende Angaben und Nachweise benötigt:
- persönliche Daten
- Einkommensverhältnisse der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- sonstige Änderungen
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Einkommensbescheinigung oder Gehaltsabrechnung
- Bescheinigungen über sonstiges Einkommen
Übrigens: Für den Erstantrag auf Bürgergeld genau wie für den Weiterbewilligungsantrag sollten der Bundesagentur für Arbeit zufolge keine Originalunterlagen als Belege eingereicht werden. Unterlagen, die im Jobcenter abgegeben werden, würden nämlich digitalisiert und nach acht Wochen vernichtet. Sollten versehentlich doch Originale abgegeben worden sein, sollten sich Betroffene umgehend an Ihr Jobcenter wenden.