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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Muss der Arbeitgeber wissen, dass ich geheiratet habe?

Fragen aus dem Arbeitsrecht

Muss der Arbeitgeber wissen, dass ich geheiratet habe?

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    Nach Heirat und Namensänderung einfach weiter mit dem Geburtsnamen unterschreiben? Keine gute Idee. Denn das ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat.
    Nach Heirat und Namensänderung einfach weiter mit dem Geburtsnamen unterschreiben? Keine gute Idee. Denn das ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn

    Hochzeit, das klingt nach einer privaten Angelegenheit – doch tatsächlich ist eine Heirat auch eine wichtige Information für den Arbeitgeber. Es gibt zwar keine Meldepflicht für die Ehe, für das Gehalt ist die Information allerdings wichtig.

    „Soweit es für die Entgeltabrechnung relevant ist, muss der Arbeitgeber über die Ehe informiert werden“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wer heiratet, der wird automatisch der Steuerklasse IV zugeordnet. Denn bei Steuerklassen wird zwischen etwa ledigen, alleinerziehenden oder eben verheirateten Personen unterschieden.

    Wer einen neuen Nachnamen hat, muss ihn auch verwenden

    Und noch ein Aspekt ist nach der Heirat relevant: Wer sich nach der Hochzeit dazu entscheidet einen neuen Nachnamen anzunehmen, darf diesen nicht einfach verschweigen. Denn im rechtlichen Kontext gilt ab der Heirat der neue Name. Wer also etwa beim Mailverkehr auf der Arbeit mit dem alten Namen signiert, handelt ordnungswidrig oder sogar strafbar, so Oberthür.

    Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

    Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
    Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Foto: Bine Bellmann/dpa-tmn
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