Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Heizkostenzuschuss 2022: Auszahlung, Berechtigte, Beantragen, Wohngeld, Hartz 4

Hohe Energiepreise
05.09.2022

Heizkostenzuschuss 2022: Wer bekommt ihn und wann ist die Auszahlung?

Wegen der hohen Energiepreise sollen einkommensschwache Haushalte 2022 einen Heizkostenzuschuss bekommen.
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

Zahlreiche Haushalte bekommen 2022 einen Heizkostenzuschuss, um die gestiegenen Energiepreise abfedern zu können. Doch wer bekommt ihn und wann ist die Auszahlung?

Die Energiepreise haben längst Rekordwerte erreicht – und sie sorgen bei einigen Menschen in Deutschland für Existenzängste. Damit Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen, welche kein Hartz IV beziehen, nicht auf der Strecke bleiben, hat die Ampel-Regierung jetzt im Zuge des neuen Entlastungspakets Details zum Heizkostenzuschuss 2022 verlauten lassen.

Wir erklären, wann Sie Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben, wer wie viel bekommt und wann die Auszahlung ist. Generell gilt: Den Zuschuss gibt es insgesamt nur einmal.

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss 2022?

Den Heizkostenzuschuss 2022 bekommen Menschen, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen haben. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten haben und außerhalb der elterlichen Wohnung leben.

Video: dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten

Auch Studierende und manche Schüler profitieren: Allerdings nur, wenn sie im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat lang BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung leben. Gleiches gilt für Menschen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in diesem Zeitraum für mindestens einen Monat bezogen haben. Insgesamt sollen rund 2,1 Millionen Menschen von dem Zuschuss auf die Heizkosten profitieren.

Achtung: Wer den Zuschuss bereits über die Berechtigung als Wohngeld-Empfänger erhält, kann den Zuschuss nicht noch einmal als BAfÖG- oder als AFBG-Berechtigter beantragen.

Wer muss einen Antrag für den Heizkostenzuschuss 2022 stellen?

  • BAföG- oder AFBG-Geförderte
  • Alle anderen Berechtigten erhalten den Zuschuss automatisch.

In einigen Bundesländern können bereits Anträge für den Heizkostenzuschuss gestellt werden. Als Frist gilt der 31. Dezember 2022.

Lesen Sie dazu auch

Wie viel Geld bekommen Zuschuss-Berechtigte?

Im Gegensatz zum ursprünglichen Plan soll der einmalige Heizkostenzuschuss wegen der zusätzlich gestiegenen Kosten doppelt so hoch ausfallen wie zunächst geplant. Somit bekommen Alleinlebende mit Wohngeld 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner kommen 70 Euro oben drauf. Für Azubis und Studierende mit BAföG sind 230 Euro geplant.

Den Steuerzahler wird der Zuschuss damit deutlich mehr als die zu Beginn bezifferten rund 190 Millionen Euro kosten. Profitieren könnten etwa 485.000 Studierende und etwa 710.000 Haushalte mit Wohngeld.

Zudem hat die Bundesregierung weitere steuerliche Entlastungen beschlossen, wie etwa die Anhebung des Grundfreibetrags sowie des Pendler-Pauschbetrags und die Energiepreispauschale (EPP) über einmalig 300 Euro.

Video: dpa

Wann ist die Auszahlung des Heizkostenzuschusses?

Einen bundesweiten Auszahlungstermin gibt es nicht. Der Heizkostenzuschuss soll allerdings in der Regel noch im Jahr 2022 ausgezahlt werden. Klar ist: Das Geld wird den Anspruchsberechtigten direkt auf das Konto überwiesen. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig, wie der Bundesrat bei Twitter mitteilte.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung