
Eine Krankenversicherung für Tiere – lohnt sich das?

Hund und Katz sind den Menschen immer schon sehr lieb. Werden die Vierbeiner ernsthaft krank, werden sie aber auch teuer.
Hund und Katze sind für viele Menschen mehr als nur Haustiere. Verständlich, wenn man seinen Lebensbegleiter auch im Krankheitsfall gut abgesichert wissen will. Einige Versicherer bieten daher auch spezielle Krankentarife für Tiere an. Doch deren Nutzen ist oft beschränkt: Meist sind nur gesunde Tiere versicherbar und es werden nicht alle Behandlungen bezahlt. Im Ergebnis sind diese Policen zu dem relativ teuer. Insbesondere weil die Beitrage mit den Jahren steigen. Was sollte man also bei der Versicherung für den Vierbeiner wissen?
Am Markt werden die Krankenvoll- oder die Operationsversicherung angeboten. Eine OP-Versicherung für einen kleinen, gesunden Hund gibt es für 160 bis 550 Euro jährlich. Für die umfassendere Vollversicherung muss man teilweise das Dreifache bezahlen. Dafür bekommt man neben den OP-Kosten weitere Mehrleistungen wie Medikamente, Klinikaufenthalte, Physiotherapie und tierärztliche Untersuchungen erstattet.
Krankenversicherung für Tiere: Reine OP-Policen sind deutlich günstiger
Zu beachten ist, dass wichtige Leistungen wie Impfungen oder Kastrationen bzw. Sterilisationen häufig nicht automatisch enthalten sind. Die Leistungs- und Preisunterschiede sind enorm und es lohnt sich, die Angebote zu vergleichen. Niedrige Beiträge bekommen ohnehin nur diejenigen Tierhalter, die ihr gesundes Tier so früh wie möglich versichern. Dafür zahlen diese dann über viele Jahre Beiträge. Bei Hunden spielen neben dem Alter auch die Größe, die Rasse und selbst der Wohnort eine Rolle bei der Beitragskalkulation.
Wem der Vollschutz zu teuer ist oder zu umfangreich erscheint, der kann über eine reine OP-Versicherung nachdenken. Operationskosten sind meist am kostenintensivsten. Hier kann man Geld sparen, ohne auf den wichtigsten Schutz zu verzichten, weil diese Policen deutlich günstiger als die Vollschutztarife sind.
Krankenversicherung für Hund oder Katze: Alternativ kann man auch einfach etwas ansparen
Wird das Tier schon kurz nach Versicherungsabschluss krank, werden die Kosten nicht übernommen. Es gibt eine Wartezeit von meist drei Monaten ab Vertragsbeginn. Nur bei Unfällen entfällt diese Wartezeit. Die Tierkrankenversicherung kann auch vom Versicherer gekündigt werden. Es ist also wichtig, auf die vereinbarten Kündigungsvoraussetzgen und die Fristen zu achten. Es gibt Versicherer, die nach einer dreijährigen Vertragslaufzeit auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Wird das Tier verkauft oder verstirbt es, erlischt auch der Vertrag.
Natürlich kann man auch ganz auf eine Tierkrankenversicherung verzichten und stattdessen für Krankheitsfälle eine Rücklage ansparen.
Zur Person: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Mehr hilfreiche Informationen finden Sie hier in unserem Ratgeber zum Thema Haustiere.
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