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  3. Krieg in der Ukraine: Wer Gutes (für die Ukraine) tut, spart auch Steuern

Krieg in der Ukraine
28.03.2022

Wer Gutes (für die Ukraine) tut, spart auch Steuern

Wer sich für die Betroffenen des Ukraine-Krieges einsetzt, dem kommt der Staat bei der Steuer entgegen.
Foto: Christian Charisius, dpa

Millionen Bürgerinnen und Bürger spenden und packen mit an, um die Not der Menschen zu lindern. Der Staat unterstützt dies, selbst bei der Aufnahme von Flüchtlingen.

Die einen spenden Geld, kaufen Hygieneartikel oder Nahrung. Andere sortieren Sachspenden für Hilfsorganisationen, fahren kilometerweit, um Geflüchtete mitzuversorgen oder sie im eigenen Zuhause aufzunehmen. Millionen Bundesbürgerinnen und -bürger geben zurzeit ihr Bestes für die vielen Notleidenden des Ukraine-Kriegs. Aber nur die wenigsten Helferinnen und Helfer wissen, dass der Staat viel Engagement auch finanziell honoriert, wie Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), erklärt.

Wer in der Not für andere da ist, darf Steuern sparen. Geldspenden, investierte Freizeit oder der gebrauchte Fernseher für die Flüchtlingsunterkunft lassen sich steuerlich absetzen. Wer Menschen bei sich zu Hause aufnimmt, sollte sich zudem schnell schlaumachen, wie er den Fiskus mit ins Boot holt. Ein Überblick, was so alles geht und was jetzt zu tun ist.

So lässt sich eine Geldspende absetzen

Wer seinen Geldbeutel öffnet, um die Arbeit gemeinnütziger Organisationen wie dem Roten Kreuz, der Caritas, von Kirchen, Vereinen oder Stiftungen zu unterstützen, sollte wissen: Die klassische Geldspende darf als Sonderausgabe in die Steuererklärung hinein, wie Georgiadis betont. Wer Gutes tut, soll dafür belohnt werden und Steuern sparen. Bis 300 Euro gilt ein vereinfachtes Verfahren. Der Empfänger muss den Geldfluss nicht extra bestätigen. Wollen Bürger höhere Beträge, sollten sich eine Spendenquittung ausstellen lassen, rät Sigurd Warschkow, Leiter der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck.

Ob Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug oder Ausdruck beim Online-Banking – die Spendennachweise müssen nicht der Steuererklärung beigefügt werden, gehören aber aufgehoben, falls das Finanzamt später nachfragt. „Wichtig ist, dass der Beleg greifbar ist und nicht Monate später von der Bank rückwirkend teuer beschafft werden muss“, erklärt Warschkow. Wer über 300 Euro spendet, muss auf Anfrage die Spendenbescheinigung parat haben, um die Sonderausgabe anerkannt zu bekommen.

So lässt sich auch praktische Hilfeleistung absetzen

Packt jemand beispielsweise bei einer gemeinnützigen Organisation wie dem Roten Kreuz mit an, arbeitet er oder sie ehrenamtlich, hat aber häufig auch Ausgaben. Zum Beispiel für Fahrten zugunsten des Vereins mit dem eigenen Auto. Auch hier hilft der Fiskus mit, wie Warschkow erläutert. Unter folgender Voraussetzung: Die Helferin verzichtet auf Erstattung ihrer Kosten. Stattdessen stellt die Organisation eine Spendenbescheinigung aus, die steuerlich absetzbar ist. Das Prinzip heißt Aufwandsspende und ist dann möglich, wenn der Kostenersatz in der Vereinssatzung oder in einem Vertrag festgehalten ist.

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Ein Beispiel: Frau Müller fährt mit ihrem Privatauto gespendete Kleidung an bedürftige Flüchtlinge aus. Die Caritas hat ihr 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer zugesagt. Doch die Helferin verzichtet und bekommt dafür eine Zuwendungsbestätigung über die angefallene Summe, die sie als Sonderausgabe in ihre Steuererklärung packt. Gibt Frau Müller auch noch Deutschkurse oder betreut Flüchtlingskinder, kann sie zudem ihre Arbeitszeit dem gemeinnützigen Verein schenken, wie Georgiadis erklärt. Ähnlich wie bei der Aufwandsspende verzichtet sie auf das vereinbarte Geld, bekommt dafür eine Spendenbescheinigung und kann den Betrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Auch das kann sich lohnen.

So sind Sachspenden von der Steuer absetzbar

Wer Kleidung, Handys, Spielsachen oder Hygiene-Artikel spendet, darf auch das als Sonderausgabe absetzen. Am einfachsten geht das mit neuen Einkäufen. Bringt ein Privatmann beispielsweise kistenweise Babywindeln, kann er sich die Rechnung von einer gemeinnützigen Organisation bestätigen lassen und dann absetzen. Komplizierter wird es mit gebrauchten Dingen. Wer etwa ältere Fahrräder, Möbel plus Fernseher abgeben will, muss den Marktwert der Gegenstände schätzen. In einer Liste sollte alles genau aufgeführt sein, mit Kaufdatum und -preis, Zustand und Marktwert.

Einen pauschalen Gesamtpreis akzeptiert das Finanzamt nicht, so Georgiadis. Die Hilfsorganisation muss die Zuwendung bestätigen. Die Summe kann dann geltend gemacht werden und so das zu versteuernde Einkommen mindern. Eine Obergrenze für Sachspenden gibt es nicht. „Bei Gebrauchtem ist manchmal auch schlicht Verschenken angesagt“, betont Warschkow.

Lässt sich die Aufnahme von Flüchtlingen absetzen?

Noch gibt es dafür keine gesetzlichen Vorgaben, sagt Georgiadis. Direkte Spenden an Privatpersonen sind nicht steuerlich begünstigt. „Wer Ukraine-Flüchtlinge bei sich zu Hause aufnimmt, hat trotzdem Optionen, das Finanzamt an seinen Ausgaben zu beteiligen“, ist Warschkow überzeugt. Der finanzielle Aufwand für Lebensmittel, Hygieneartikel, Medikamente, Einrichtung und andere Einkäufe sollte als Sachspende geltend gemacht werden und auch durchgehen, so der Finanzfachmann.

Denkbar sei zudem, die Kosten für die zur Verfügung gestellten Räume ähnlich wie beim Arbeitszimmer aufzulisten und aus den Gesamtkosten herauszurechnen. Dadurch wären Stromkosten, Miete oder Kreditzinsen, Wasser- und Energiekosten, Grundsteuer und Müllgebühren anteilig absetzbar. „Die Menschen sind ja im Zuhause der Helfer offiziell angemeldet, das ist glaubhaft zu machen“, erklärt Warschkow. Womöglich könnten auch Unterhaltsleistungen geltend gemacht werden.

„Wir raten allen Bundesbürgern, die Menschen aus der Ukraine jetzt bei sich aufnehmen, sich umgehend bei Lohnsteuerhilfevereinen beraten zu lassen, welche Steuersparchancen für sie offen stehen“, empfiehlt der Gladbecker Fachmann.

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