Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Lange raus aus dem Job: Gelten Berufsabschlüsse für immer?

Lange raus aus dem Job
09.06.2022

Gelten Berufsabschlüsse für immer?

Ist die Berufspraxis schon sehr lange her, können Arbeitnehmer für Arbeitgeber auch den Status von Ungelernten haben.
3 Bilder
Ist die Berufspraxis schon sehr lange her, können Arbeitnehmer für Arbeitgeber auch den Status von Ungelernten haben.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Wer länger raus aus dem Beruf ist, hat zwar auf dem Papier immer noch einen Abschluss. Für manche Arbeitgeber gilt man dennoch als ungelernt. Doch es gibt Wege, in den Job zurückzufinden.

Auf der Suche nach geeignetem Personal verfährt Silvia Müller (Name geändert) mittlerweile flexibel. Das muss sie sein. Auch in ihrer Branche fehlen ausgebildete Mitarbeiter. Sie ist Geschäftsführerin eines Speditions- und Logistikunternehmens.

"Ein Disponent ist uns aus privaten Gründen weggebrochen und wir brauchten ziemlich zeitnah Unterstützung", sagt sie. Deshalb stellte sie jemanden ein, der als sogenannter Berufsrückkehrer gilt. Das sind Menschen, die einen Beruf gelernt, aber viele Jahre nicht darin gearbeitet haben.

Die Gründe dafür können vielfältig sein. Die häufigsten sind Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Arbeitslosigkeit. Und sie betreffen meistens Frauen. Silvia Müller wusste, dass ihr neuer Disponent wegen der Ausbildung eine Idee davon hatte, worum es in einer Spedition geht. "Darum haben wir die Option genutzt, jemanden neu aufzubauen, der einen Grundstock an Wissen hat".

"Berufsentfremdung": Schwerer Einstieg nach längerer Pause

Doch die Realität sieht zum Teil anders aus. "Wenn Kundinnen und Kunden mehr als vier Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tätig gewesen sind, gehen wir von einer Berufsentfremdung mit gesunkenem Kenntnisstand aus", sagt Vanessa Thalhammer von der Bundesagentur für Arbeit. Je nach Einzelfall mache das eine Vermittlung unwahrscheinlicher.

Das deckt sich mit der Erfahrung von Alexander Bredereck. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der Meinung, dass jemand bei einer längeren Pause praktisch von vorne anfangen muss. Viele Arbeitgeber würden sogar ausgebildete Fachkräfte nur als Ungelernte einstellen, wenn die Berufspraxis zu lange her ist. Den Zeitraum legen sie laut Bredereck selbst fest.

Trotzdem gilt: "Einen Verfall von Berufs- und Studienabschlüssen gibt es in Deutschland nicht. Sie sind ein Leben lang gültig", sagt Robert Schweizog, der bis vor Kurzem die Position als Geschäftsführer Bildung und Fachkräfte bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Nordrhein-Westfalen innehatte.

"Wenn die Gültigkeit befristet wäre, müsste das im Berufsbildungsgesetz geregelt sein. Ist es aber nicht." Gleichzeitig schränkt er ein, dass ein Zeugnis kein Nachweis sei, dass die beruflichen Kompetenzen weiterhin vorliegen. Vielmehr zeige es bloß, dass sie zum Zeitpunkt der Prüfung vorhanden waren.

Soziale Kompetenzen werden wichtiger

Spediteurin Silvia Müller hat bis vor einigen Jahren Bewerber bevorzugt, die im Job stehen oder ihre Laufbahn nur kurzzeitig unterbrochen hatten. Bei ihrem neu eingestellten Disponenten hat sie daher besonders auf dessen soziale Kompetenzen und die Motivation geschaut. Und, wie schnell er sich das Wissen wieder aneignen kann.

Ob Abschlüsse begrenzt gültig sein sollten, hängt für sie vom Beruf ab. "Ich denke, ein Kraftfahrer, der gelernt hat, das Fahrzeug zu bedienen, zu be- und entladen, so ein Berufsabschluss hat aus meiner Sicht eine längere Gültigkeit als ein kaufmännischer". Auf diesem Gebiet verändere sich technologisch, strukturell und rechtlich momentan viel.

Nicht verfallen lassen: Wissen auffrischen

Für lebenslang gültige Berufsabschlüsse ist Jasna Rezo-Flanze, Weiterbildungsberaterin bei der IHK in Köln. Allerdings dürfe man sich nicht darauf ausruhen. Für sie ist eine Ausbildung wie ein Haus. "Wenn man nicht daran arbeitet, verfällt es." Viele Berufsbilder veränderten sich rasant, vor allem wegen der Digitalisierung.

Sie empfiehlt, nach einer längeren Auszeit zu schauen, was sich in der Zwischenzeit verändert hat. "Vieles kann man aktuellen Stellenanzeigen entnehmen oder sich direkt beraten lassen. Dann erfährt man, was gefordert wird".

Zudem gibt es Berufe mit Fortbildungspflichten. Das sagt der Präsident des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VdAA), Michael Henn. Fachanwälte wie er müssten sich beispielsweise 15 Stunden jährlich in ihrem Rechtsgebiet fortbilden. Ohne diesen Nachweis würde ihm der Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" wieder entzogen.

Kenntnisse durch Weiterbildung auffrischen

Wer sich nach längerer Pause im Beruf unsicher ist, ob die gelernten Kompetenzen noch ausreichen, kann sich fördern lassen. Örtlichen IHKs und die Agenturen für Arbeit unterstützen etwa mit Bildungsscheck oder einer Anpassungsqualifizierung.

Sie hilft, das Wissen aus dem gelernten Beruf auf den neuesten Stand zu bringen und erhöht die Aussicht, wieder in die alte Tätigkeit zurückzukehren.

Doch selbst wenn das klappt, benötigen Unternehmen finanzielle, personelle und zeitliche Ressourcen, um Rückkehrende neu anzulernen. Laut Robert Schweizog haben sie wegend des Fachkräftemangels derzeit aber nicht immer die Wahl. Unternehmen geben Berufsrückkehrern demnach vermehrt eine Chance, auch wenn sie zunächst investieren müssen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.