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Missstände sicher melden: Korruptionsverdacht? An wen sich Hinweisgeber wenden können

Missstände sicher melden

Korruptionsverdacht? An wen sich Hinweisgeber wenden können

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    Haben Sie einen Korruptionsverdacht? Dann können Sie sich zum Beispiel anonym an ein Hinweisgeberportal wenden.
    Haben Sie einen Korruptionsverdacht? Dann können Sie sich zum Beispiel anonym an ein Hinweisgeberportal wenden. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

    Wenn Menschen Zeugen von Korruption werden, stehen sie oft vor einer schwierigen Frage: Wegsehen oder handeln? Ob Bestechung, Vetternwirtschaft oder der Missbrauch öffentlicher Gelder - Korruption schadet nicht nur einzelnen Betroffenen, sondern untergräbt das Vertrauen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Doch: An wen sich wenden, wenn man einen Verdacht oder Missstand melden möchte?

    Im ersten Schritt können Compliance- oder Rechtsabteilungen im jeweiligen Unternehmen oder in der jeweiligen Behörde gute Anlaufstellen sein, rät Rechtsanwältin Gina Greeve, die auch Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins ist. Zudem findet man im Netz Hinweisgeberhotlines und Hinweisgeberportale, bei denen man anonyme Hinweise hinterlassen kann.

    Das Bundeskriminalamt weist zudem auf die Bürgerbeauftragten der Städte, Landkreise und Kommunen hin. Hat der Fall strafrechtliche Relevanz, können sich Zeugen an ihre örtliche Polizeidienststelle oder die Staatsanwaltschaft wenden und Anzeige erstatten.

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