Pferdesteuer: Was ist das? Erklärung und Höhe
Die Pferdesteuer bietet den Kommunen eine weitere Einnahmemöglichkeit. Vor Gericht hält diese Abgabe stand, dennoch ist sie umstritten und wird kaum angewandt.
In Deutschland wird vieles besteuert, sogar Lebewesen. Beispielsweise die auf vier Hufen. Die Pferdesteuer ist dabei noch relativ jung und fristet bislang ein Nischendasein. Obendrein sieht sie sich heftiger Kritik ausgesetzt. Vom Gesetz wird sie allerdings gestützt.
Hier gibt es die wichtigsten Informationen rund um die Abgabe fürs Reittier.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff Pferdesteuer?
Besteuert wird die Haltung von Pferden. Es handelt sich laut wikipedia um "eine Gemeindesteuer, die von Kommunen gegenüber Pferdehaltern erhoben werden kann".
Seit wann wird Pferdesteuer in Deutschland erhoben?
Da wie erwähnt Kommunen für die Einführung zuständig sind, gab es nie eine flächendeckende Umsetzung. Bislang haben lediglich einige Gemeinden in Hessen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Abgaben aufs Pferd zu verlangen. Auch hier gibt es jedoch große Unterschiede.
Den Anfang machte im Januar 2013 die Gemeinde Bad Sooden-Allendorf, hier wurden jährlich 200 Euro pro Pferd erhoben. Allerdings wurde die Steuer 2021 wieder abgeschafft, nachdem zuvor der örtliche Reitverein aufgelöst und später eine Pferdepension abgewickelt worden war.
Im Juni 2013 folgte die Gemeinde Kirchheim, die eine Pferdesteuer von 90 pro Jahr und Tier festsetzte. Nicht mehr reitbare Gnadenbrotpferde bilden Ausnahmen. Diese Abgabe soll so lange aufrechterhalten werden, bis Kirchheim nicht mehr Teil des hessischen Schutzschirms ist, der überschuldeten Gemeinden und Landkreisen unter die Arme greift.
Seit Januar 2014 verlangt die Gemeinde Schlangenbad bei Wiesbaden eine Pferdesteuer. 300 Euro werden seither jährlich pro Pferd aufgerufen. Befreit davon sind nicht mehr reitbare Gnadenbrotpferde. Weil jedoch viele Reiter mit ihren Tieren ins Umland wechselten, sanken die Einnahmen schnell deutlich.
Ebenfalls ab Januar 2014 setzte die Gemeinde Weißenborn eine Pferdesteuer um, mit einem gestaffelten Steuersatz für die Pferdehaltung. Für das erste Tier waren 80 Euro pro Jahr fällig, für das zweite 100 Euro und für jedes weitere 120 Euro. Die Abgabe wurde nach zwei Jahren eingestampft.
Für wen gilt die Pferdesteuer überhaupt?
Bei financescout24.de wird von einer Steuer für das "Halten und Benutzen von Pferden zur Freizeitgestaltung im Gemeindegebiet" gesprochen. Zur Abgabe verpflichtet seien demnach "sämtliche Pferdhalter, die ein Pferd im Rahmen der Hobby- oder Turnierreiterei halten, unabhängig vom Einkommen des Besitzers oder Alter und Rasse des Pferdes".
Es gibt jedoch auch Ausnahmen - neben den in manchen Gemeinden befreiten Gnadenbrotpferden. Dies sind laut anwalt.de:
- Personen, die Pferde beruflich für den Haupterwerb halten (z.B. Landwirte, gewerbliche Züchter, Reiterhöfe mit Zuchttieren und Schulbetriebe)
- Fohlen unter sechs Monaten
Wie wird die zu zahlende Pferdesteuer berechnet und bezahlt?
Hierzu berichtet financescout24.de, die Steuerpflicht beginne "mit dem Ersten des Monats, in dem das Pferd in den Besitz gelangt (oder im Gemeindegebiet untergebracht ist). Sie endet mit dem Monat, in dem das Pferd veräußert wird, das Gemeindegebiet dauerhaft verlässt oder verstirbt." Hier ist wohl noch hinzuzufügen, dass die Zahlungspflicht in einigen Gemeinden auch mit dem Monat enden kann, in dem das Pferd nicht mehr als Reittier genutzt wird.
Die Steuer werde für das ganze Jahr festgelegt und dann "vierteljährlich jeweils zur Mitte des Quartals" eingezogen. Eventuell zu viel gezahlte Beträge würden erstattet.
Wie sind die Pferde für die Pferdesteuer zu melden?
Die Meldung bei der Gemeinde sei laut financescout24.de "unverzüglich nach Inbesitznahme oder Unterbringung" vorzunehmen. Erforderlich seien persönliche Daten sowie die Registriernummer aus dem Equidenpass des Pferds. Auch Tiere, für die keine Pferdesteuer anfällt, müssten gemeldet werden.
Wird das Tier verkauft oder verlässt das Gemeindegebiet aus einem anderen Grund, sei die Kommunalverwaltung binnen zwei Wochen darüber zu informieren. Bei einem Verkauf müsse zudem der neue Besitzer angegeben werden.
Eine nicht ordnungsgemäße Anmeldung kann demnach mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Dieser Betrag erhöhe sich bei mehreren Tieren aber in der Regel nicht. Kommt der Tierbesitzer trotz Zahlungsaufforderung der Steuerpflicht nicht nach, kann der Betrag vom Amt "notfalls per Gerichtsbeschluss und Pfändung" eingetrieben werden.
Haben sich Gerichte mit der Pferdesteuer beschäftigt?
Ja, sogar das Bundesverwaltungsgericht nahm sich dem Thema an und befand die Pferdesteuer im August 2015 für zulässig, wie anwalt.de berichtet. Dies wurde von den Richtern damit erklärt, dass Pferdebesitzer in der Regel Besserverdiener sind und es sich bei der Pferdehaltung um "ein reines Luxushobby" handelt, "das über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgeht".
Wie sieht es mit der Pferdesteuer in anderen Bundesländern aus?
In Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (NRW), Thüringen, Bayern oder dem Saarland wird für die Einführung einer Pferdesteuer die Zustimmung des jeweiligen Innen-, Finanzministeriums oder einer anderen Rechtsaufsichtsbehörde vorausgesetzt. NRW setzt jedoch eine Reitabgabe um, die pro Pferd 25 Euro im Jahr beträgt, Pferdehöfe zahlen 75 Euro. Hinzu kommen zehn bis 25 Euro Bearbeitungsgebühr für zwei Kennzeichen, die bei Geländeritten gut sichtbar am Tier angebracht werden müssen.
In Schleswig-Holstein setzte sich laut anwalt.de die Idee einer Pferdesteuer nicht durch, auch wenn die Initiative von Bürgern - etwa Hundebesitzern - ausging. Eingeführt wurde sie demnach lediglich in Tangstedt, jedoch vom Landtag in Kiel wegen der Sportförderung für unzulässig erklärt und schließlich rückwirkend abgeschafft.
Zudem gab es in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern jeweils einen Landkreis respektive eine Gemeinde, die über eine Pferdesteuer diskutierte. Doch in beiden Fällen blieb es bei den Planungen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) spricht derweil sogar "von mehr als 500 Kommunen, die bereits über eine Pferdesteuer nachgedacht haben".
Welche Argumente bringen Gegner der Pferdesteuer vor?
Hier tut sich besonders die FN hervor. Diese nennt als wichtigste Argumente gegen eine Pferdesteuer:
- Reiten fördert soziales Engagement
- Pferde sichern Arbeitsplätze
- Sport ist von der Verfassung geschützt
- Die meisten Reiter sind Jugendliche
- Pferdeweiden sind angewandter Naturschutz
Als weiteres Argument der Gegner nennt financescout24.de, dass die Pferdesteuer nicht zweckgebunden sei und daher nicht etwa für die Instandhaltung der Reitwege verwendet werde müsse. Zudem würden Pferdebesitzer in Nachbargemeinden abwandern, in denen keine Steuer erhoben werde. Da auch andere Dienstleister wie Zubehörhändler, Tierärzte, Hufschmiede und Futterlieferanten davon betroffen seien, würde die Steuer den Gemeinden effektiv schaden.