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Pflege: Eigenheim in Gefahr? Union will bei Pflegebedürftigen schneller ans Vermögen

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Pflege: Eigenheim in Gefahr? Union will bei Pflegebedürftigen schneller ans Vermögen

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    Das Eigenheim als Streitpunkt der Pflegepolitik: Wird Wohneigentum künftig zur zentralen Finanzierungsquelle im Pflegefall?
    Das Eigenheim als Streitpunkt der Pflegepolitik: Wird Wohneigentum künftig zur zentralen Finanzierungsquelle im Pflegefall? Foto: Ingo Bartussek, fotolia (Symbolbild)

    Ob Zuhause oder im Heim, eine Pflege ist mit hohen Kosten verbunden. Dabei wird die Frage nach der Finanzierung der Pflegeversicherung in Deutschland immer drängender. Nun wird darüber diskutiert, ob Vermögen von Pflegebedürftigen, darunter auch selbst genutztes Wohneigentum, künftig stärker herangezogen werden könnte, berichtet der Deutschlandfunk.

    Laut einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) aus dem Jahr 2023 leben mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland in Wohneigentum. Für viele ist das eigene Heim daher eine wichtige finanzielle Rücklage im Alter. Dieses Eigentum, oft über Jahrzehnte abbezahlt, rückt erneut in den Fokus der politischen Debatte. So schlägt die Union vor, dass Pflegebedürftige künftig zunächst ihr eigenes Vermögen einsetzen sollen.

    Mit einem wachsenden Milliardenloch im Pflegesystem stellt sich daher die Frage: Wer trägt die Kosten, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, der Staat, die Gemeinschaft oder zuerst das eigene Vermögen? Was Eigentümer mit Pflegebedarf zum Vorschlag der Union wissen müssen.

    Soll künftig zuerst das Eigenheim für Pflegekosten eingesetzt werden?

    Unionsfraktionsvize Albert Stegemann (CDU) hat sich gegenüber der Bild dafür ausgesprochen, dass Pflegebedürftige zunächst ihr eigenes Vermögen einsetzen sollen, ausdrücklich auch Immobilien.

    „Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben“, sagt Stegemann der Bild. Wer Vermögen besitze, müsse dieses zunächst einsetzen, „auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“.

    Nach Angaben des Deutschlandfunks soll damit eine stärkere Eigenbeteiligung im Pflegefall erreicht werden. Auch bereits bestehende Regelungen würden dadurch politisch infrage gestellt: Zwar gibt es derzeit laut § 90 SGB XII ein sogenanntes Schonvermögen, etwa für selbst bewohnte Immobilien unter bestimmten Bedingungen, doch diese Schutzlogik könnte künftig eingeschränkt werden.

    Warum wird die Pflegefinanzierung überhaupt neu diskutiert?

    Laut der Wochenzeitung Zeit rechnet Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit einem Defizit von rund 22,5 Milliarden Euro in den kommenden Jahren. Zudem steigt die Zahl der Pflegebedürftigen laut dem Barmer-Pflegereport 2025 stärker als erwartet. Millionen Menschen beziehen inzwischen Leistungen der Pflegeversicherung – deutlich mehr als noch vor wenigen Jahren.

    Der politische Druck wächst damit auf allen Seiten: steigende Kosten, demografischer Wandel und eine Finanzierung der Pflege, die zunehmend als nicht mehr tragfähig beschrieben wird, so die Zeit.

    Gibt es Widerspruch gegen die neuen Pflege-Pläne?

    Neben der Union drängen auch wirtschaftspolitische Berater auf Reformen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die sogenannten Wirtschaftsweisen, spricht sich laut dem Spiegel für eine verstärkte Inanspruchnahme von Einkommen und Vermögen aus.

    Demnach soll die Eigenbeteiligung in der Pflege steigen, während Leistungen stärker überprüft werden könnten. In Teilen wird sogar eine Verschärfung der Pflegegrad-Einstufungen diskutiert.

    Die Vorschläge stoßen jedoch auch auf deutliche Kritik: Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnt davor, dass vor allem Menschen mit mittlerem oder geringem Vermögen belastet würden. SoVD-Chefin Michaela Engelmeier sagt demnach, solche Modelle könnten schnell diejenigen treffen, „die sich ein Eigenheim über Jahrzehnte aufgebaut haben, aber keine großen finanziellen Rücklagen besitzen“.

    Wie wahrscheinlich ist eine konkrete Umsetzung der Pflegereform?

    Ein konkreter Gesetzentwurf zur Pflegereform wird laut Deutschlandfunk zwar vorbereitet, hat aber noch keine abschließende politische Form erreicht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken arbeitet an einer großen Reform, die die Finanzierung der Pflege langfristig stabilisieren und das drohende Milliarden-Defizit abwenden soll.

    Somit ist derzeit noch offen, in welchem Umfang Vermögen, insbesondere Immobilien, in Zukunft tatsächlich stärker herangezogen werden könnten. Derzeit kann das Sozialamt unter bestimmten Bedingungen darauf zurückgreifen, wenn die Pflegekosten nicht durch das Einkommen gedeckt werden können, informiert die Verbraucherzentrale Deutschland. Zusätzlich haben Pflegebedürftige oft Anspruch auf weitere Leistungen, wie die Hilfe zur Pflege.

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