Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Reise
  3. Corona-Pandemie: Beherbergungsverbote: Diese Stornoregeln sollten Sie kennen

Corona-Pandemie
21.10.2020

Beherbergungsverbote: Diese Stornoregeln sollten Sie kennen

In Deutschland gibt es eine unterschiedliche Handhabung beim Beherbergungsverbot.
Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolfoto)

In Deutschland gibt es eine unterschiedliche Handhabung beim Beherbergungsverbot. Was Reisende kurz vor den Herbstferien wissen müssen.

In Bayern ist das Beherbergungsverbot ausgelaufen, in Baden-Württemberg wurde es durch ein Gericht gekippt. Und wie ist es in Hamburg? Im Stadtstaat dürfen Touristen aus Riskiogebieten nicht beherbergt werden, außer sie können einen negativen Test vorweisen. Genauso in Schleswig-Holstein und oder Sachsen-Anhalt. In Mecklenburg-Vorpommern müssen sie sogar nach fünf Tagen einen weiteren Test machen. Was, wenn der Urlaub längst gebucht und bezahlt ist?

Beherbergungsverbot in Deutschland: Wo gilt was?

Übernachtungen Hier stellt sich die Frage, ob Urlauber Stornierungsgebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen. Denn dem Beherbergungsverbot können Reisende ja entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Laut dem Deutschen Ferienhausverband ist die Frage aber, ob ein Test für den Gast zumutbar sei, darüber könne man geteilter Meinung sein. Es gebe dazu noch keine Gerichtsurteile. Die derzeitige Pandemie mit ihren Folgen ist für den Tourismus beispiellos.

Fest steht: Der Test kostet Geld und ist nicht überall schnell zu bekommen. Wegen der unklaren Rechtslage empfiehlt der Verband, eine Einigung mit dem Gastgeber zu erzielen – etwa den Aufenthalt auf Kulanzbasis gebührenfrei zu verschieben. Ähnlich argumentiert der Hotelverband Deutschland IHA: „Juristisch betrachtet handelt es sich um ein sogenanntes präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, erklärt IHA-Juristin Nina Arndt. Ein solches Verbot führe nicht dazu, dass Beherbergungen schlechthin verboten seien, es unterwerfe diese nur einem Genehmigungsvorbehalt. „Nach unserer Auffassung liegt, anders als bei der Untersagung von touristischen Übernachtungen im Frühjahr, hier kein Fall der rechtlichen Unmöglichkeit vor“, sagt Arndt. Der Corona-Test falle in den Verantwortungsbereich des Gastes. Die Pflicht zur Zahlung bestehe weiterhin. „Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich.“

Der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover geht nicht davon aus, dass Urlauber aus Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen auf ihren Kosten sitzen bleiben. „Man kann niemanden verpflichten, einen Test zu machen“, so Degott. In der Regel wusste der Urlauber bei der Buchung noch nicht, dass ein solcher Test auf eigene Kosten nötig sein würde. Im Zweifel müssen am Ende die Gerichte entscheiden – sofern keine Übereinkunft mit dem Gastgeber gefunden werden kann. Wer jetzt ein Hotel für die Herbstferien bucht, wählt zur Sicherheit eine Unterkunft mit kostenloser Stornomöglichkeit bis kurz vor Abreise.

Reisen in Corona-Zeiten per Bahn und Flugzeug

Bahnfahren Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag für zehn Euro stornieren. Passagiere erhalten einen Storno-Gutschein mit drei Jahren Gültigkeit. Sitzplatzreservierungen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen. Supersparpreis-Tickets sind laut Bahn vom Umtausch oder einer Stornierung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets. Die Umtausch- und Stornierungsregeln für den Supersparpreis gelten weiterhin, wie ein Sprecher der Bahn bestätigte. Spezielle Ausnahmen angesichts der neuen Regeln für Reisende aus Corona-Risikogebieten gibt es aktuell nicht. Die Deutsche Bahn empfiehlt das Buchen von stornierbaren Tickets.

Fliegen Findet ein Flug statt, können Reisende nicht ohne Stornogebühren Tickets zurückgeben. Wer nun einen Inlandsflug zu einem Urlaubsziel gebucht hat, der sich nicht mehr lohnt, sollte prüfen, ob er gebührenfrei umbuchen kann. Die Lufthansa etwa verweist auf ihre kulanten Bedingungen: Die Umbuchungsgebühren wurden bis 31. Dezember abgeschafft. Sämtliche Tarife und Ticketpreise von Lufthansa, Swiss und Austrian Airlines seien beliebig oft kostenfrei umbuchbar. Auch andere Airlines bieten gebührenfreie Umbuchungen an. (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Söder kündigt Lockdown für das Berchtesgadener Land an

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung


Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.