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Corona und Recht
11.08.2020

Angst vor Corona: Mann (86) tritt Kreuzfahrt nicht an - und will Geld zurück

Mit der MS Johann Strauss wollte ein Ehepaar aus Immenstadt von Basel nach Passau fahren.
Foto: Napa74, stock.adobe.com (Symbolbild)

Plus Ist die Sorge sich mit Corona anzustecken ausreichend, um von einer Reise zurückzutreten? Die Frage beschäftigt Reise-Rechtler, Veranstalter und Verbraucherzentralen.

Noch einmal eine Reise machen. Dafür hatten ein 86-jähriger Pensionär und seine 84-jährige Frau aus Immenstadt im Allgäu fleißig gespart. Mit dem Flusskreuzfahrtschiff MS Johann Strauss wollten sie vom 17. bis 26. August auf dem Rhein und auf der Donau von Basel nach Passau fahren. 3000 Euro kostete die Tour. Dann kam Corona. Und die Senioren sorgten sich aus gesundheitlichen Gründen, diese Reise anzutreten. "Wir sind beide vorerkrankt", sagt der 86-Jährige. Das Paar entschließt sich, die Reise abzusagen, die es bei Komm-mit-Reisen in Sonthofen gebucht hat. Das Geld erhalten die Senioren nicht ganz zurück. 20 Prozent des Reisepreises – 600 Euro – betragen die Stornokosten, die das Oberallgäuer Unternehmen einbehalten will.

Vielen nicht nur älteren Menschen geht derzeit es ähnlich. Sie haben vor der Corona-Pandemie eine Reise gebucht und wollen nun lieber davon zurücktreten, weil sie aufgrund des hohen Alters oder Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören. "Das ist im Moment das Thema Nummer eins im Pauschalreise-Recht", sagt Reiserecht-Experte Ernst Führich. Aber dazu später.

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.08.2020

Kommt wohl auf den Einzelfall an, sollte das Reisebüro wirklich den Kunden auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet haben, um ja die Provision zu behalten, dann wäre ein Positives Urteil für den Kunden Wünschenswert. Aber man lernt auch draus, wir sind bei einem großen Augsburger Möbelhaus auch auf das Gelaber der Verkäuferin reingefallen bezüglich Stornierung und durften für ca 1 1/2 Stunden Vertrag fast 1000 € Rücktrittsgebühr bezahlen.

11.08.2020

Jaja, die negative Berichterstattung, da haben wir sie wieder. Die Reiseveranstalter können natürlich ausschließen, dass sich jemand auf einer von ihnen organisierten Kreuzfahrt infiziert. Klar doch. Weil ja - wie man täglich sehen kann - alle Menschen so furchtbar vernünftig sind und die, die für die Einhaltung der Hygieneregeln zuständig, so konsequent. Daumen hoch.

Unvernunft und Nachlässigkeit können aber sehr schnell den Tod für die hochbetagten Reisenden bedeuten. Da sollte man doch als Veranstalter verständnisvoll und kulant sein. Kommt es wirklich auf die 500 Euro an (100 würden die Senioren ja zahlen)? Die damit verbundene schlechte Presse dürfte noch schädlicher sein als die Berichterstattung über Corona.

13.08.2020

Tja, hätte er eine Reiserücktrittsversicherung abgschlossen wäre es wohl ein leichtes aus Grund von gesundheitlichen Gründen zu stornieren... Aber solange die Menschen zu geizig dafür sind - selber schuld und ja die 600€ sind gerechtfertigt!

18.08.2020

M.w. greift die Reiserücktrittsversicherung bei Vorerkrankungen nicht. Und die waren ja scheinbar vorhanden. Greundsätzlich solltem an sich halt bei Reisen vor dem Abschluß über die Stornierungsbedingungen schlau machen. Und ab einem gewissen Alter erst recht.