Das müssen Sie derzeit bei einer Ferienhaus-Buchung beachten
Weil sie ihr Ferienhaus in Dänemark nicht erreichen konnten, mussten viele Urlauber im Sommer hohe Storno-Gebühren zahlen. Das sollten sie bei einer Buchung beachten
Wer in der Corona-Zeit mit ihren Reisebeschränkungen ein Ferienhaus im Ausland bucht, geht ein Risiko ein – und sollte auf eine großzügige Stornooption achten. So berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg von vielen Fällen, in denen Reisende mit einer Ferienhaus-Buchung in Dänemark wegen der Grenzschließung auf hohen Kosten sitzen geblieben sind. Teilweise seien 80 Prozent des Mietpreises fällig geworden, obwohl die Anreise zur Unterkunft gar nicht möglich war. In der Regel gilt ausländisches Recht. Bei der Anmietung eines Ferienhauses sei grundsätzlich das Recht des Landes ausschlaggebend, in dem die Unterkunft steht, stellen die Verbraucherschützer klar. Und laut der Branchenvereinigung der dänischen Ferienhausanbieter zum Beispiel gibt es in Dänemark erst einmal kein Recht auf vollständige Erstattung, wenn Gäste die Unterkunft nicht erreichen können. Bei einer Stornierung durch den Gast gebe es nur 20 Prozent des Geldes zurück – es sei denn, der Vertrag sieht andere Stornierungskonditionen vor. Urlauber sollten ihr Ferienhaus, gerade auch in Dänemark, derzeit eher spontan buchen, rät die Verbraucherzentrale. Die AGB des Mietvertrags sollten sich Reisende gut anschauen. Muss ein Urlaub wegen behördlicher Einschränkungen kurzfristig abgesagt werden, lohnt es sich für Reisende oft, sich mit dem Gastgeber zu einigen. Dieser kann zum Beispiel einen Gutschein ausstellen, mit dem der Urlaub später nachgeholt wird. Wer ein Ferienhaus im Ausland bei einem deutschen Reiseveranstalter bucht, ist im Vorteil. Denn dann gilt deutsches Pauschalreiserecht. Ist der Aufenthalt nicht möglich, gibt es das Geld zurück. (dpa)
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