Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Reise
  3. Fliegen: Easyjet verschärft Handgepäck-Regeln: Nur kleine Tasche kostenlos

Fliegen
01.12.2020

Easyjet verschärft Handgepäck-Regeln: Nur kleine Tasche kostenlos

Künftig dürfen Gäste der Billigfluglinie Easyjet nur noch ein kleines Handgepäcksstück kostenlos mit ins Flugzeug nehmen.
Foto: Soeren Stache, dpa

Künftig gelten für Easyjet-Gäste neue Regeln bezüglich des Handgepäcks: Sie dürfen nur noch ein kleines Stück kostenlos in die Kabine mitnehmen. Wie die Airline das begründet.

Die Fluggesellschaft Easyjet verschärft ihre Regeln zur Mitnahme von Handgepäck. Das teilte die britische Billigairline am Dienstag mit. Demnach dürfen Passagiere vom 10. Februar an nur noch ein kleines Stück Handgepäck kostenlos mit in die Kabine nehmen. Dieses muss unter den Vordersitz passen.

Easyjet folgt damit dem Konkurrenten Ryanair, der bereits Ende 2018 eine ähnliche Regeländerung eingeführt hatte. Die Änderungen sollen dazu beitragen "unsere Pünktlichkeit zu verbessern und den Kunden Gewissheit darüber zu geben, was sie an Bord mitnehmen dürfen", teilte Easyjet in einer E-Mail an seine Kunden mit.

Bislang waren bei Easyjet auch größere Taschen als Handgepäck erlaubt

Bislang durften alle Easyjet-Fluggäste auch eine größere Tasche oder einen Rollkoffer mitnehmen, solange sie in die Gepäckfächer über den Sitzen passten. Kleinere Taschen mussten in dem größeren Gepäckstück verstaut werden.

Keine Änderung gibt es für Kunden, die einen der teureren Sitzplätze vorne oder mit mehr Fußraum buchen. Sie dürfen weiterhin zwei Gepäckstücke mitnehmen: eine kleine Laptop- oder Handtasche sowie ein größeres Gepäckstück. Das gilt auch für Buchungen zum teureren Flexi-Tarif oder für Easyjet-Plus-Kunden. Alternativ können Passagiere auch gegen ein Entgelt ein Handgepäckstück beim Check-in aufgeben. (dpa)

Lesen Sie auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.