Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Reise
  3. Urlaub 2021: Frühbucher-Rabatte locken: Jetzt schon Urlaub 2021 buchen?

Urlaub 2021
01.12.2020

Frühbucher-Rabatte locken: Jetzt schon Urlaub 2021 buchen?

Jetzt schon das Hotel für den kommenden Sommer sichern? Bei der langfristigen Buchung eines Urlaubs gibt es in Corona-Zeiten einiges zu beachten.
Foto: Adobe

Wegen Corona gibt es trotz Aussicht auf einen Impfstoff viele Unsicherheiten für die Reiseplanung. Was Urlauber jetzt bei ihrer Buchung berücksichtigen sollten.

Das Fernweh ist bei vielen Reisenden groß. Im kommenden Sommer, so die Hoffnung, könnte Urlaub wieder in vollen Zügen möglich sein. Doch noch überlagern die Risiken der Pandemie die Vorfreude – und machen die Planung schwierig. Andererseits steht zu befürchten, dass wirklich alle weg wollen, sobald das Reisen wieder ohne größere Einschränkungen möglich ist. Es droht ein Run auf die beliebten Urlaubsregionen. Verständlich, wer sich da schon früh sein Wunschhotel sichern will – zumal derzeit viele lukrative Frühbucher-Angebote auf dem Markt sind. Wie also am besten vorgehen bei der Reiseplanung?

Wer flexibel ist, sollte seinen Urlaub für 2021 erst später planen

Unter welchen Umständen werden Reisen kommendes Jahr möglich sein? Das lässt sich seriös nicht sagen. „Sicher ist, dass nichts sicher ist“, sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NRW. „Was man jetzt weiß, kann sich morgen schon wieder ändern.“ Auch wenn es bald einen Impfstoff geben sollte, bleibt offen, wie lange das Impfen dauern wird und wann die Reisebeschränkungen aufgehoben werden. Kann ich jetzt schon buchen oder sollte ich abwarten? Das ist letztlich auch eine Frage der persönlichen Lebensumstände und der eigenen Risikoneigung. „Familien, die auf die Schulferien angewiesen sind, werden eher dazu neigen, langfristig zu planen und somit frühzeitiger zu buchen“, sagt Wagner. „Wer dagegen flexibler ist, wird eher noch länger abwarten und dann entscheiden.“ Die Reiseveranstalter jedenfalls werben bereits mit dem Sommerurlaub im kommenden Jahr und machen entsprechende Angebote.

„Reisen, die in diesem Jahr abgesagt oder verschoben werden mussten, werden dann 2021 durchgeführt“, sagt Prof. Torsten Kirstges. „Daher macht es Sinn, günstige Frühbucherangebote zu nutzen“, rät der Tourismusexperte von der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven. Sollten Maßnahmen wie Reisewarnungen, Beherbergungsverbote und Quarantänepflichten weitere Monate bis in 2021 hinein aufrechterhalten werden, so dürften nach Einschätzung von Kirstges auch die Kapazitäten sinken – weil manche Anbieter, etwa Hotels, schlicht aus dem Markt ausscheiden.

Pauschaltouristen tragen in der aktuellen Corona-Situation oft weniger Risiko

Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich jetzt buche? Das hängt stark davon ab, für welche Reiseform man sich entscheidet. Grundsätzlich gilt: „Wenn ich jetzt buche – sei es pauschal oder einzelne Leistungen wie Flug oder Unterkunft – gehe ich eine rechtliche Verpflichtung ein“, stellt Wagner klar. „Ob und unter welchen Umständen ich diese lösen kann, ist nicht immer ganz klar.“ Die Juristin betont aber auch: „Rechtlich sind Pauschalurlauber in mehrerlei Hinsicht besser gestellt als Individualtouristen.“ So können Pauschalurlauber zum Beispiel kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn kurz vor der Reise eine Reisewarnung für das Ziel ausgesprochen wird. Anders sieht es aber aus, wenn bereits bei Buchung eine solche Warnung bestand. „Dazu gibt es bislang noch keine Rechtsprechung“, so Wagner. Noch ein Pluspunkt der Pauschalreise: Im Krisenfall – etwa bei einem strengen Lockdown am Urlaubsort – bringt der Veranstalter auf seine Kosten den Gast nach Deutschland.

Wer nur einen Flug bucht, ist in den meisten Fällen schlechter dran. Solange die Airline den Flug durchführt, kommt der Passagier nicht ohne Stornokosten aus dem Vertrag. Hier bekommen Fluggäste laut Wagner höchstens die Steuern und Gebühren zurück. Das Risiko liegt also auf der Seite des Verbrauchers.

Auch Insolvenzen drohen in der Tourismus-Branche

Und was ist mit dem Pleiterisiko? Angesichts der anhaltenden Pandemie besteht die Gefahr, dass Veranstalter, Fluggesellschaften oder Hotels Insolvenz anmelden müssen. „Bei einer noch länger anhaltenden Restriktion wird es zu vermehrten Insolvenzen kommen, da helfen auch die staatlichen Unterstützungsgelder nicht mehr“, glaubt Kirstges. „Für den Kunden ist das Risiko aber gering, denn die gesetzlich verankerte Kundengeldabsicherung hält im Falle einer Insolvenz den Kunden schadlos“, so der Reiserechtler. Das gilt aber nur, solange nicht zu viele große Veranstalter die Segel streichen, denn dann könnte der „Gesamtsicherungstopf“ je Absicherer und Geschäftsjahr in Höhe von 110 Millionen Euro nicht reichen. So war es bei Thomas Cook. Die Bundesregierung plant jedoch, diese Deckelung abzuschaffen. Prof. Kirstges schätzt, dass dies bis Anfang 2021 geschehen sein könnte.

Individualreisende sind weniger gut abgesichert. Geht zum Beispiel die Airline pleite, müssen Urlauber damit rechnen, das bezahlte Geld nicht wiederzusehen. Eine Insolvenzabsicherung für Airlines gibt es bis heute nicht – trotz der Air-Berlin-Pleite. „Da gucken Sie als Fluggast in die Röhre“, sagt Wagner. Wer jetzt buchen will, sollte das eher bei einem deutschen Veranstalter tun: „Im Vergleich zu einer individuell gebuchten Reise ist man hier rechtlich besser gestellt“.

Stornieren wegen Corona: So können sich Reisende absichern

Wie kann ich mich möglichst gut absichern? Viele Reiseveranstalter und touristischen Anbieter sind wegen der Corona-Krise dazu übergegangen, noch ganz kurzfristiges Umbuchen oder Stornieren ohne Gebühren anzubieten. Reisende sollten bei jeder neuen Buchung – egal ob Pauschalreise oder Einzelleistung – unbedingt auf diesen Punkt achten. Wenn am Ende etwas gegen die Reise spricht, auch abgesehen von einer Reisewarnung, bleibt man flexibel. Auch wer sich jetzt schon eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in guter Lage für den Sommer sichern will, achtet am besten darauf, dass die Stornierung noch in einigen Monaten kostenfrei möglich ist.

Wann hilft eine Reiserücktrittsversicherung? Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornogebühren, wenn der Versicherte unerwartet krank wird oder durch Ereignisse wie den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit verhindert ist. Sie greift aber zum Beispiel nicht bei hohen Corona-Infektionszahlen, einem Einreiseverbot für Ausländer oder Quarantänevorschriften. Auch zahlt sie nicht, wenn Urlauber aus Angst den Reisevertrag kündigen.

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.