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Insolvenzen
31.05.2021

Damit der Urlaub nicht zur Pleite wird: Was bringt das neue Reiserecht?

Und plötzlich war alles dicht beim britischen Reise-Anbieter Thomas Cook im Jahr 2019.
Foto: dpa

Der Fall Thomas Cook zeigte: Pauschalreisende sind bei Insolvenz des Veranstalter schlecht geschützt. Ein neues Gesetz soll das ab 1. Juli ändern. Doch das hat Haken.

Die meisten Urlauber denken gerade nur an fehlende Reisemöglichkeiten wegen Corona. Dabei dürfte die Pandemie eine weitere unangenehme Folge haben: Einige Reiseveranstalter werden die Krise wohl nicht überleben. Im Herbst könnten wieder tausende Reisende vor verschlossenen Hoteltüren stehen oder trotz Zahlung ihre Reise nicht antreten können. Um Schlimmeres zu verhindern, hat die Bundesregierung ein Gesetz zur „Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht“ auf den Weg gebracht.

Das Wortungetüm versteckt die Dringlichkeit des Themas. Denn dass Handlungszwang herrscht, hat die Thomas-Cook-Pleite 2019 gezeigt. Sie kostete den Steuerzahler bereits mehr als 70 Millionen Euro. Und viele Verbraucher warten noch auf ihr Geld. Das soll sich nicht wiederholen. Deshalb will der Bundestag den neu geregelten Paragrafen 651r BGB noch vor der Sommerpause in Kraft setzen.

Der "Reisepreissicherungsfonds": So kompliziert, wie er klingt

Die Idee: Statt wie bisher durch (oft zu niedrige) Versicherungen soll der Schutz der Verbraucher künftig durch einen zentralen Reisepreissicherungsfonds organisiert werden. Darunter kann man sich einen großen Topf vorstellen, in den alle Reiseveranstalter jeweils ein Prozent aller Urlaubspreise einzahlen und aus dem dann die Urlauber ihr bezahltes Geld zurückbekommen, wenn der Veranstalter insolvent wird.

Das bereits vom Kabinett gebilligte Gesetz sieht vor, dass bis Ende 2026 insgesamt 750 Millionen Euro in den Topf fließen sollen. Einzahlen sollen alle Reiseanbieter, wenn sie entweder eine Pauschalreise verkaufen oder eine „verbundene Reiseleistung“. Die ist dann gegeben, wenn sich ein Urlauber zum Beispiel von einer Webseite mehrere Leistungen zu einer Reise zusammengestellt hat, etwa Flug und Hotel oder Mietwagen.

Nur wer als Reiseanbieter in diesen Topf einzahlt, soll künftig noch Sicherungsscheine ausgeben können. Die aber sind rechtliche Voraussetzung, um überhaupt Reisen verkaufen zu dürfen. Der neue Sicherungsfonds soll zudem nicht nur Anzahlungen absichern, sondern im Notfall auch den Rücktransport von gestrandeten Urlaubern bewerkstelligen, falls der gebuchte Reiseveranstalter das nicht mehr leisten kann.

Zunächst könnten Urlauber trotz allem im Regen stehen

Die Absicherung von Pauschalurlaubern ist gemäß einer EU-Richtlinie von 2018 europaweit vorgeschrieben. Die Ausgestaltung überlässt Europa zwar den einzelnen Ländern. Wo die gewählte Lösung aber misslingt, muss im Zweifelsfall der Staat einspringen. Das war 2019 bei Thomas Cook der Fall, weil sich der Veranstalter viel zu niedrig versichert und der Staat das ausdrücklich erlaubt hatte. Noch immer warten Tausende von Kunden auf ihr Geld. Am Ende werden es wohl die Steuerzahler richten müssen.

Das neue Gesetz soll das Problem beseitigen, hat aber einige Tücken. Eine ist eindeutig der Preis: Das zusätzliche Prozent wird wohl auf die Reisen aufgeschlagen werden. Trotzdem befürchten vor allem kleine Reiseunternehmen, dass ihnen die Zahlungen in den Fonds wirtschaftlich die Luft abdrücken. Denn im Reisegeschäft ist wenig verdient – in der Regel insgesamt nicht mehr als das eine Prozent, das jetzt den Sicherungstopf füllen soll.

Der Gesetzgeber sieht deshalb vor, Kleinveranstalter bis zu einem Umsatz von drei Millionen Euro pro Jahr von dem zentralen Sicherungssystem ausnehmen; sie sollen sich wie bisher bei einer privaten Versicherung oder durch Bankbürgschaften absichern dürfen. Unter diese Regelung könnten etwa Vereine, Busunternehmen und Hotels fallen, die nur ab und zu eigene Pauschalen auflegen.

Kommen die 750 Millionen Euro überhaupt zusammen?

Die Umsetzung könnte aber schwierig werden. Schon bisher haben gerade mal fünf Versicherungen Reisepreis-Sicherungsscheine für Veranstalter ausgegeben. Zwei sind nun ausgestiegen, die anderen drei haben die Prämien mal eben verfünffacht. Für manchen Kleinveranstalter bedeutet das bereits jetzt: Er hat zwar Reisen und sogar Kunden dafür, kann aber trotzdem kein Geschäft daraus machen, weil er keine bezahlbare Absicherung bekommt.

Zufrieden scheinen erst mal die Großveranstalter zu sein. Von ihnen stammt wohl die Idee mit dem Sicherungsfonds, wie es ihn zum Beispiel in den Niederlanden bereits länger gibt. Die Urlaubskonzerne sind längst europaweit aktiv und sehen die neue Absicherung als zusätzliches Werbeargument für die Pauschalreise.

Unklar sind freilich noch zahlreiche Details. Eines lautet: Welche Regeln werden für ausländische Anbieter auf dem deutschen Markt gelten? Auch ob der Fonds einspringt, wenn ein Reiseveranstalter zwar Geld eingenommen, aber Hotels noch nicht bezahlt hat, bleibt bisher unklar. Der ADAC bemängelte, es dürfe nicht noch einmal passieren, dass Reisende in solchen Fällen vor Ort selbst viel Geld zahlen und es sich anschließend mühsam erstatten lassen müssten.

Ab Juli sollen Zahlungen in den Fonds fließen. Was aber tun in den kommenden fünfeinhalb Jahren, bis der Topf gefüllt ist? Nicht wenige Beobachter bezweifeln, dass die gebeutelte Reisebranche die 750 Millionen Euro überhaupt zusammenbekommt. Schließlich hat Corona sie 90 Prozent ihres Geschäfts beraubt. Verbraucherzentralen argumentieren dagegen, dass auch die jetzt anvisierten 750 Millionen Euro angesichts der aktuellen und künftiger Pandemien „viel zu wenig“ seien.

Die Zahlungweise in der Reisebranche - ein Schneeballsystem, das unweigerlich implodieren kann

So oder so: Der Fonds soll ab November 2021 einspringen. Bis dahin und vermutlich noch länger gilt wie bisher: Der Staat muss im Zweifel für den Schaden aufkommen. Das klingt nur auf den ersten Blick gut. Denn Vater Staat macht einem die Auszahlung nicht leicht. Bei Thomas Cook hat eineinhalb Jahre nach der Pleite über die Hälfte der Geschädigten noch kein Geld gesehen.

Das Kernproblem wird indes auch die neue Regelung nicht lösen. Und das lautet: Reiseunternehmen finanzieren sich durch Vorauszahlungen der Gäste. Die müssen Monate im Voraus zahlen, während der Veranstalter den Hotelier oft erst am Saisonende auszahlt. Das ist ein Schneeballsystem, das unweigerlich implodiert, sobald vorn keine neuen Zahlungen mehr eingehen, gleichzeitig aber Hotels, Flüge und Mitarbeiter bezahlt werden müssen.

Für den Verbraucher gilt deshalb zunächst: Ruhe bewahren und Reiseangebote bevorzugen, die wenig oder keine Vorauszahlungen verlangen. Die Zeit dazu ist gerade günstig; denn in der Corona-Krise bieten momentan zahlreiche Reiseunternehmen solche anzahlungsermäßigten Trips unter dem Stichwort „Flex-Tarife“ in Hülle und Fülle an. (mit srt)

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