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Spanien, Italien und Co: So ist die Corona-Lage in beliebten Urlaubsländern

Foto: Adobe Stock

Welche Corona-Regeln gelten eigentlich in den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen? Was muss man vor Ort beachten? Die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Endlich wieder etwas mehr Reisefreiheit. Die neue Einreiseverordnung der Bundesregierung macht es möglich. Dies gilt derzeit in den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen.

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Urlaub in Griechenland: Das sollten Sie wissen

  • Corona-Situation Ganz Griechenland ist als Risikogebiet eingestuft. Rückreise Keine Quarantäne nach der Reise. Schnelltest spätestens 48 Stunden nach der Rückreise
  • Einreise Mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung und mit einem negativen PCR-Test. Nachweis in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass-/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ausfüllen. Reisende aus Deutschland müssen nicht in Quarantäne – wenn sie über bestimmte Flughäfen (etwa Athen, Thessaloniki, Kos, Rhodos) oder Fährhäfen (Patras und Igoumenista) einreisen.
  • Kinder Kinder unter fünf Jahren müssen nicht getestet werden. Im Land Maskenpflicht für Kinder ab vier Jahren.
  • Die Lage vor Ort Der Direktflugverkehr findet statt, ebenso der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien. Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen griechische Häfen wieder anlaufen. Hotels, Unterkünfte und Campingplätze sind geöffnet. Selbstbedienungsbüfetts sind wieder erlaubt. Es gilt eine Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr.
  • Hygiene Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen, geschlossenen Räumen Pflicht. Ein Mund-Nasen-Schutz muss landesweit auch im Freien getragen werden. Für Unterkünfte gelten spezielle Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.


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Das müssen Sie zum Urlaub in Italien wissen

  • Corona-Situation Italien gilt als Risikogebiet. Keine Quarantäne nach der Reise. Schnelltest spätestens 48 Stunden nach der Rückreise
  • Einreise Die Einreise aus Deutschland ist gestattet. Erforderlich dafür ist eine Einreiseerklärung, ein negativer PCR- oder Antigentest (nicht älter als 48 Stunden). Wegen der wieder eingeführten Grenzkontrollen kann es Staus auf der Brennerautobahn in Richtung Norden geben. Für europäische Urlauber fällt ab 15. Mai die bisherige fünftägige Kurz-Quarantäne weg. Als Einreisenachweis genügt der negative Nachweis eines Corona-Tests, eine vollständige Impfung oder ein Nachweis einer überstandenen Covid-19-Erkrankung.
  • Kinder Keine Maskenpflicht für Kinder unter sechs Jahren.
  • Die Lage vor Ort Es besteht Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr morgens, diese steht allerdings auf dem Prüfstand. Wahrscheinlich soll sie künftig ab 23 Uhr oder Mitternacht gelten. In Italien gelten je nach Inzidenzwert unterschiedliche Regeln. Seit 26. April dürfen in Regionen mit einer moderaten Infektionslage („gelbe Zonen“) Restaurants und Bars mittags und abends wieder öffnen – allerdings nur in den Außenbereichen. Die Innenräume bleiben geschlossen. Theater, Kinos und Konzerthallen dürfen mit begrenzter Besucherzahl loslegen. Am 15. Mai dürfen in gelben Zonen Schwimmbäder öffnen. Ab 1. Juni sollen größere Sportevents wieder erlaubt sein – sofern sie draußen stattfinden und auf maximal 1000 Zuschauer beschränkt sind. Ebenfalls Anfang Juni können in „gelben“ Gebieten die Sportstudios starten.
  • Hygiene Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben.


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Urlaub in Frankreich: Diese Regeln gelten

  • Corona-Situation Ganz Frankreich ist Hochinzidenzgebiet. Die Quarantäne nach der Rückreise kann nach fünf Tagen durch einen Schnelltest verkürzt werden.
  • Einreise Frankreich hat Grenzkontrollen eingeführt, die Einreise ist grundsätzlich möglich – mit einem höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test. Zudem ist ein Gesundheitsformular notwendig. Es besteht keine Quarantänepflicht nach der Einreise. Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich. Auch für Korsika ist ein negativer PCR-Test samt offiziellem Nachweis notwendig. Reiserückkehrer benötigen einen negativen PCR-Test und müssen in Quarantäne.
  • Kinder Kinder unter elf Jahren sind von der Testpflicht und Maskenpflicht im Land ausgenommen.
  • Die Lage vor Ort Ab 19. Mai sind Lockerungen geplant. Die landesweite Ausgangssperre soll dann erst ab 21 bis 6 Uhr gelten. Restaurants und Cafés sollen dann in den Außenbereichen wieder öffnen dürfen – Museen, Sehenswürdigkeiten, Konzertsäle unter Hygienebedingungen. Ab 9. Juni soll die Ausgangssperre erst ab 23 Uhr gelten. Restaurants können ihre Gäste dann auch wieder in den Innenräumen empfangen. Hotels und Pensionen (Gesundheitsnachweis der Gäste notwendig) sollen öffnen dürfen. Das Ende der Ausgangssperre ist ab 30. Juni geplant.
  • Hygiene Landesweite Maskenpflicht in geschlossenen, öffentlichen Räumen. Alltagsmasken genügen nicht.


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Was Sie zum Urlaub in Spanien wissen sollten

  • Corona-Situation Die Reisewarnungen für Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera wurden aufgehoben. Auch die Kanarischen Inseln sind kein Risikogebiet mehr. Auf dem Festland gibt es für die Regionen Galicien, Valencia, Murcia Entwarnung. Der Gesundheitsnotstand wurde beendet.
  • Einreise Ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Achtung: Für das Baskenland und Navarra gelten besondere Ein- und Ausreisebeschränkungen. Das Testergebnis kann auf Deutsch, Englisch oder Spanisch vorgelegt werden. Antigen-Tests werden nicht akzeptiert. Einreisende müssen ein digitales Gesundheitsformular ausfüllen. Urlauber müssen nach der Einreise nicht in Quarantäne. Flugreisende benötigen bei der Ausreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test. Der Transit mit dem Auto durch Frankreich ist problemlos möglich, wenn man tagsüber zwischen 6 und 19 Uhr unterwegs ist.
  • Kinder Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht bei der Anreise und der Maskenpflicht vor Ort ausgenommen.
  • Die Lage vor Ort Die nächtlichen Ausgangssperren wurden aufgehoben. Allerdings haben die Balearen, das Baskenland, Navarra und Valencia beschlossen, die Ausgangsverbote von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens beizubehalten. Auf Mallorca sind die Strände ab 21 Uhr gesperrt. Restaurants, Cafés und Kneipen dürfen Gäste nur mit eingeschränkten Kapazitäten bewirten. Die Bedienung ist nur in den Außenbereichen gestattet. An einem Tisch dürfen nicht mehr als sechs Personen aus maximal zwei Haushalten sitzen – Ausnahmen gibt es nur für Familien. Von Montag bis Donnerstag dürfen zusätzlich zwischen 20 Uhr und 22.30 Uhr Gäste in den Außenbereichen der Lokale bewirtet werden.Es gelten Kontaktbeschränkungen. Die Geschäfte haben geöffnet.
  • Hygiene Maskenpflicht im öffentlichen Raum, also auch im Freien. Ein Schal oder ein Tuch genügen nicht. Rauchen ist nur im Stehen erlaubt.


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So ist die Corona-Lage in Portugal

  • Corona-Situation Portugal ist kein Risikogebiet mehr – mit Ausnahme von Madeira und den Azoren.
  • Einreise Negativer PCR-Corona-Test nicht älter als 72 Stunden, eine Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache. Es besteht eine Anmeldepflicht. An den Flughäfen wird die Körpertemperatur gemessen. Liegt diese über 38°C, können Selbstisolation bzw. Quarantäne folgen. Eine prophylaktische Quarantäne gibt es in Portugal nicht.
  • Kinder Maskenpflicht ab 10 Jahren. Kinder, jünger als zwei Jahre, benötigen keinen negativen PCR-Test bei der Einreise.
  • Die Lage vor Ort Hotels können gebucht werden. Geschäfte, Shops und Einkaufszentren sind geöffnet. Restaurants und Cafés dürfen nun auch an den Wochenenden bis 22.30 Uhr geöffnet haben. Museen, Parks, Theater oder Konzerte dürfen wieder besucht werden.
  • Hygiene Maskenpflicht in allen Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln; im Freien überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.


Info für Reisende: Die Corona-Situation in Kroatien

  • Corona-Situation Ganz Kroatien – auch Istrien – ist Hochrisikogebiet. Die Quarantäne nach der Rückreise kann durch einen negativen Schnelltest auf fünf Tage verkürzt werden. Istrien pendelt stets knapp um den Inzidenzwert von 50.
  • Einreise Urlauber aus der EU dürfen mittlerweile auch einen Antigen-Schnelltest bei der Einreise vorzeigen. Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen Test. Ebenso Personen, die mit Corona infiziert waren – das ärztliche Attest oder der positive Test müssen mindestens 11 Tage alt sein. Es besteht keine Quarantänepflicht für Urlauber. Empfehlenswert: das Online-Formular „Reiseankündigung“ vorab auszufüllen; das erspart Wartezeiten. Deutsche Staatsbürger dürfen laut Information der Deutschen Botschaft in Ljubljana die Landesgrenze zwischen Slowenien und Österreich nur über die Autobahnübergänge Karawankentunnel und Spielfeld sowie über die Grenzstellen Loibltunnel, Bad Radkersburg und Sicheldorf passieren.
  • Kinder Kinder unter sieben Jahre sind vom Test ausgenommen.
  • Die Lage vor Ort Restaurants und Cafés dürfen nur im Außenbereich öffnen. Hotels und andere Unterkünfte sind für Urlauber geöffnet, dürfen Essen aber nur für Hotelgäste anbieten. Museen, Denkmäler und Parks sind geöffnet. Privat dürfen sich maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Der Verkauf von Alkohol ist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten. An Stränden gibt es Zugangsbeschränkungen. Liegestühle müssen paarweise in Abständen von 4,5 Metern aufgestellt werden.
  • Hygiene In Geschäften und im öffentlichen Verkehr besteht eine Maskenpflicht; im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.


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Urlaub in Österreich? Das müssen Sie beachten

  • Corona-Situation Österreich, außer Jungholz in Tirol und das Kleinwalsertal, ist als Risikogebiet eingestuft. Keine Quarantäne nach der Rückreise. Schnelltest spätestens 48 Stunden nach der Rückreise
  • Einreise Nur mit negativem PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Die Einreise aus Deutschland ist ab sofort ohne Quarantäne möglich, sofern man sich in den letzten 10 Tagen ausschließlich in Deutschland oder Österreich aufgehalten hat. Alle Reisenden müssen sich elektronisch registrieren und die Bestätigung vorweisen. Der Transit mit dem Auto ohne größeren Zwischen-Stopp ist möglich.
  • Kinder Ein negativer Corona-Test ab 10 Jahren. Eine Maske ist ab 6 Jahren, FFP2 erst ab 14 Jahren Pflicht, davor geht auch die Stoffmaske.
  • Die Lage vor Ort Ab dem 19. Mai sollen mit dem Nachweis eines frischen Corona-Tests, einer Impfung oder einer Genesung von Corona Hotels, Restaurants, Kultureinrichtungen und Sportstätten wieder besucht werden dürfen. Geplant ist, dass Restaurants sowohl ihre Innen- als auch ihre Außenbereiche öffnen können, mit jeweils vier bzw. zehn Personen pro Tisch. Indoor-Sport werde ebenfalls zugelassen, sofern für jede Person mindestens 20 Quadratmeter Platz sei. Die Obergrenze für Kultur- und Sportveranstaltungen liege bei 1500 Gästen. Die Ausgangssperre soll ab 19. Mai aufgehoben werden. Sperrstunde für die Gastronomie wird 22 Uhr sein.
  • Hygiene Mindestabstand von zwei Metern. Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten im Innen- und Außenbereich.

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Tourismus in der Türkei: Diese Regeln gelten

  • Corona-Situation Die gesamte Türkei ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Die Quarantäne kann nach einem negativen Corona-Test auf fünf Tage verkürzt werden.
  • Einreise Ein negativer PCR-Test zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden. Seit 15. März müssen sich Türkei-Reisende 72 Stunden vor der Einreise online registrieren. Das Formular gibt es auf Deutsch auf der Website des türkischen Gesundheitsministeriums. Urlauber müssen sich in der Türkei nicht in Quarantäne begeben. Ausreisende müssen innerhalb von 48 Stunden vor der Rückkehr nach Deutschland in der Türkei einen Corona-Test machen – auf eigene Kosten. Fällt dieser positiv aus, müssen die Urlauber in der Türkei in Quarantäne bleiben.
  • Kinder Die Testpflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren.
  • Die Lage vor Ort Die Türkei hat ihren harten Lockdown beendet. Die Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr bleibt dennoch bestehen. Diese gilt in der Regel aber nicht für Touristen. Cafes und Restaurants sind geschlossen.
  • Hygiene Maskenpflicht auf Plätzen, Straßen, Märkten, in Parks und öffentlichen Verkehrsmitteln. Es gilt ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit.

Stand: 17. Mai. Quellen: Auswärtiges Amt, RKI, Tourismusbüros, ADAC, dpa

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