Wenn zu viele Stempel im Pass bei der Einreise für Ärger sorgen
Für viele Urlauber sind die Vermerke im Pass beliebte Souvenirs. Doch manchmal machen sie Probleme. Welche Länder besonders kritisch, Reisedokumente prüfen.
Ein deutscher Reisepass öffnet viele Grenzen. Wer das bordeauxrote Dokument besitzt, muss sich nach Angaben der britischen Beraterfirma Henley & Partners lediglich für 46 Staaten vorab ein Visum besorgen. Sieben Staaten – darunter die USA, Australien und Kanada – verlangen eine elektronische Einreiseerlaubnis (Esta/Eta), die man spätestens 72 Stunden vor Abflug online beantragen sollte. In 37 Ländern wird erst bei der Ankunft ein Visum (Visa on arrival) erteilt. In den meisten Ländern außerhalb des Schengen-Raums werden Ein- und Ausreise mit Stempeln im Reisepass dokumentiert.
Sie sind für viele Urlauber beliebte Souvenirs. In Internetforen tauschen sich Sammler darüber aus, wie man trotz automatisierter Verfahren noch ein Sammlerstück ergattern kann. „Einige Vielflieger haben es sich zum Ziel gesetzt, einen Stempel von jedem Land der Welt zu bekommen“, sagt Sebastian Schmidt, Marketingmanager von Visumpoint. Die Berliner Agentur verhilft Geschäftsreisenden, Montagearbeitern und Touristen zu den benötigten Einreisegenehmigungen.
Stempelvermerke können Vor- und Nachteile haben. „Vor allem in afrikanischen Staaten, die derzeit vermehrt auf digitalisierte Dokumentation umstellen, kann es sinnvoll sein, die Bestätigung des E-Visums ausgedruckt mit sich zu führen und bei der Einreise zusätzlich einen Stempel zu verlangen – sofern dieser nicht ohnehin erteilt wird“, empfiehlt der Visumspezialist. Die Onlineportale für E-Visa arbeiteten oft noch nicht zuverlässig.
Bei der Einreise in Israel ist es hingegen nicht ratsam, sich einen Stempel in den Pass drücken zu lassen. Bei einem späteren Besuch in arabischen Staaten, etwa im Iran, im Libanon oder in Kuwait, können die Sichtvermerke sonst zu einer Einreiseverweigerung führen, wie das Auswärtige Amt (AA) auf seiner Website informiert. Daher sehen israelische Grenzbeamte auf dem internationalen Flughafen Ben Gurion sowie an zwei Grenzübergängen nach Ägypten und Jordanien von einem Einreisestempel im Pass ab. Wie das AA bestätigt, werden stattdessen Einreisekarten verwendet, die bei der Ausreise wieder entfernt werden können.
Wer öfter ins Heilige Land reist, sollte allerdings einen zweiten Pass beantragen. So kann man auch verschärfte Kontrollen der israelischen Sicherheitskräfte vermeiden, die Visa arabischer Staaten oder des Iran im Reisepass nach sich ziehen. Jordanien und Ägypten sind von dieser Regel ausgenommen. Auch wer mit Stempel oder Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan einreist, muss sich auf ein Interview durch Sicherheitskräfte gefasst machen.
Für Deutsche, die häufig in der Türkei Urlaub machen, kann ein zweiter Pass ebenfalls sinnvoll sein. Zumindest, wenn sie vorhaben, nach China zu reisen und dafür ein Visum zu beantragen. Wer viele türkische Stempel im Reisepass hat, muss im Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt erscheinen und weitere Angaben zu den Anlässen dieser Reisen machen. Wie sinnvoll zwei Pässe sind, zeigt sich auch, wenn mehrere Auslandsaufenthalte in visapflichtigen Staaten geplant sind. Um die entsprechenden Dokumente zu besorgen, reiche ein Pass oft nicht aus, weiß Schmidt. Für die Ausstellung eines zweiten Reisedokuments muss gemäß Passgesetz ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dieses kann in zeitlichen Überschneidungen bei der Visaerstellung bestehen. Auch die Tatsache, dass dem Antragsteller vermutlich die Einreise in ein Land verweigert wird, weil er sich zuvor in bestimmten Staaten aufgehalten hat, wird akzeptiert.
Die Einreiseformalitäten für Reisen in die USA sind mit Einführung der Esta-Formulare und der Teilnahme am sogenannten Visa Waiver Programm stark vereinfacht worden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Wer sich seit 2011 in Syrien, Sudan, Libyen, Jemen, Somalia, Irak und Iran aufgehalten hat, muss persönlich in der US-Botschaft in Berlin oder in einem der fünf US-Konsulate erscheinen und dort ein Visum beantragen, das ihm im Anschluss per Post zugeschickt wird. „Der Reisende wird zum Anlass seiner Reise interviewt und muss sich bestätigen lassen, dass er nur zu Touristenzwecken dort war“, sagt Wiebke Thusek. Die Reisebüroinhaberin wird sich in Zukunft mehr als bisher mit Einreiseformalitäten befassen müssen. Mit Inkrafttreten des neuen Pauschalreiserechts am 1.Juli 2018 sind Reisebüros gesetzlich dazu verpflichtet, Pauschalurlauber vor Vertragsabschluss umfassend über Visa- und Impfvorschriften sowie Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren. Um sich gegen Haftungsansprüche abzusichern, muss sich die Reiseexpertin schriftlich bestätigen lassen, dass sie ihre Kunden aufgeklärt hat.
Start-ups wie Passolution haben erkannt, dass den Reisebüros künftig ein erhöhter Arbeitsaufwand bevorsteht. Das junge Unternehmen aus Köln will den Agenturen aufwendige Recherchen beim AA ersparen. „Auf Basis einer umfangreichen Datenbank werden Reisebüros über eine Schnittstelle voll automatisiert mit allen relevanten Bestimmungen versorgt“, erklärt Geschäftsführer Dennis Zimon. (dpa)
Die Diskussion ist geschlossen.