Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag für zwei bis drei Wahlperioden an. Während dieser Zeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von über 11.000 Euro pro Monat. Doch in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen sie nicht ein. Stattdessen haben Abgeordnete Anspruch auf eine sogenannte Altersentschädigung.
Wie hoch diese Altersentschädigung ausfällt, lesen Sie in diesem Artikel auf www.mainpost.de: Wie hoch ist die Abgeordnetenrente?
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