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Rente und plötzlich nicht mehr schwerbehindert – welche Folgen hat das?

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Rente und plötzlich nicht mehr schwerbehindert – welche Folgen hat das?

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    Eine Schwerbehinderung muss nicht ein Leben lang vorliegen und kann auch wieder wegfallen.
    Eine Schwerbehinderung muss nicht ein Leben lang vorliegen und kann auch wieder wegfallen. Foto: CineLens/peopleimages.com, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Eine Schwerbehinderung kann jeden treffen, entweder von Geburt an, durch eine Krankheit, die erst im Laufe des Lebens eintritt oder durch einen Unfall. Je nach Diagnose kann der Schwerbehindertenausweis auch nur befristet ausgestellt werden. Was passiert, wenn Betroffene in der Zwischenzeit allerdings die Rente für schwerbehinderte Menschen beantragt haben und die Behinderung im Nachhinein wegfällt?

    Rente für schwerbehinderte Menschen: Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

    Die Voraussetzungen für eine Rente für schwerbehinderte Menschen sind überschaubar. Zunächst einmal brauchen Versicherte einen Nachweis der Schwerbehinderung, wenn sie eine Rente für Schwerbehinderung beantragen wollen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Außerdem müssen sie für einen bestimmten Zeitraum in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein beziehungsweise die rentenrechtlichen Zeiten erfüllen. Bei der Rente für Schwerbehinderte beträgt die Wartezeit 35 Jahre.

    Wann gilt man als schwerbehindert?

    Versicherte gelten als schwerbehindert, wenn sie mindestens einen Grad der Behinderung von 50 aufweisen, informiert die DRV. Das Versorgungsamt stellt fest, ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Nachweisen lässt sich das etwa mit einem Schwerbehindertenausweis.

    Rente für Schwerbehinderte: Was passiert, wenn die Schwerbehinderung nach Rentenbeginn wegfällt?

    Bei der Rente für schwerbehinderte Menschen ist es ausschlaggebend, dass die Schwerbehinderung zum Tag des Rentenbeginns vorliegt, teilt eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung unserer Redaktion auf Nachfrage mit. „Fällt die Schwerbehinderung nach Beginn der Altersrente weg, hat das für den Anspruch keine Folgen. Die Rente bei Schwerbehinderung wird dann also weiterhin ausgezahlt“.

    Betroffene müssen sich demnach keine Sorgen machen, dass die Vorteile einer Rente für Schwerbehinderte nicht mehr für sie gelten. Sie können trotzdem zwei Jahre früher in Rente gehen.

    Sollte die Schwerbehinderung allerdings erst kurz vor der Beantragung der Rente auftreten und ein Schwerbehindertenausweis noch nicht vorliegen, so stellt das für Versicherte keine Hürde dar. Es reicht zum Beispiel auch eine aktuelle Bescheinigung einer Stelle, die für die Feststellung der Schwerbehinderung zuständig ist. Dazu zählt etwa ein Versorgungsamt oder eine Berufsgenossenschaft.

    Übrigens: Wer bereits in Rente ist und plötzlich schwerbehindert wird, kann die Rentenart noch wechseln.

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