Energiepauschale bis E-Rezept: Das ändert sich im September
Zum September 2022 laufen zwei wichtige Teile des Entlastungspakets aus. Für die Verbraucher gibt es aber auch ein Trostpflaster. Die neuen Regelungen und Gesetze.
Der Sommer neigt sich seinem Ende zu und auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland kommen einige Veränderungen zu. Zum September 2022 werden neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten – und zwei wichtige Pfeiler des Entlastungspakets der Bundesregierung eingerissen. Ein Überblick darüber, was Sie zum Monatswechsel wissen sollten.
9-Euro-Ticket und Tankrabatt laufen aus
Zum September läuft das beliebte 9-Euro-Ticket im öffentlichen Nahverkehr aus. Laut dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wurden bereits Anfang August rund 38 Millionen der Tickets verkauft, mit denen bundesweit der ÖPNV genutzt werden konnte. Zum Abschluss der drei Monate, in denen das 9-Euro-Ticket galt, dürfte die Zahl noch höher liegen. Derzeit wird über einen Nachfolger diskutiert. Die SPD hat jüngst das 49-Euro-Ticket ins Spiel gebracht. Im September wird eine Nachfolgelösung aber wohl noch nicht in Kraft treten.
Auslaufen wird zum 1. September 2022 mit dem 9-Euro-Ticket auch die Regelung zur Senkung der Energiesteuer. Dieser sogenannte Tankrabatt hatte in den Monaten Juni, Juli und August gegolten. Es ist daher zu erwarten, dass der Sprit nun wieder teurer wird. Der Tankrabatt hatte dafür gesorgt, dass für einen Liter Benzin rund 35 Cent weniger Steuern fällig wurden. Beim Diesel lag der Betrag bei 17 Cent pro Liter. Eine Nachfolgeregelung ist für den Tankrabatt bislang nicht geplant.
Energiepauschale 2022 von 300 Euro wird im September ausgezahlt
Immerhin: Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es im September 2022 auch ein Trostpflaster. Grundsätzlich erhalten alle Angestellten und Selbstständigen im September die Energiepauschale 2022, welche 300 Euro beträgt. Sie steht allen Erwerbstätigen in Deutschland zu. Bei allen Angestellten wird sie vom Arbeitgeber ausgezahlt, Selbständige können beispielsweise ihre Steuervorauszahlung um 300 senken.
Es gibt bei der Energiepauschale aber auch Einschränkungen. Die Finanzspritze wird grundsätzlich allen Arbeitnehmenden der Lohnsteuerklassen 1 bis 5 ausgezahlt. Personen, die sich in der Lohnsteuerklasse 6 befinden, sind von der Zahlung ausgeschlossen. Auch Rentnerinnen und Rentner und Empfänger von Grundsicherung erhalten die 300 Euro nicht. Studierende sind ebenfalls ausgeschlossen. Rentner und Studenten können die Energiepauschale allerdings erhalten, wenn sie einem Minijob nachgehen.
September 2022: Corona-Infektionsschutzgesetz läuft aus
Auch die Situation rund um die Corona-Regelungen ändert sich im neuen Monat. Am 23. September läuft das landesweite Infektionsschutzgesetz aus. Für rund eine Woche wird es daher keine konkreten Bestimmungen geben, welche zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten. Neue Maßnahmen sollen dann aber schon zum 1. Oktober in Kraft treten. Allerdings: Der Bundestag muss den Regelungen, welche im Herbst gelten sollen, noch zustimmen.
Das E-Rezept erhält Einzug in Apotheken
In den deutschen Apotheken wird sich etwas Grundlegendes ändern. Ab September 2022 sollen im ganzen Land elektronische Rezepte für Medikamente eingelöst werden können. Die E-Rezepte sollen weniger Aufwand und mehr Sicherheit bedeuten. "Ab dem 1. September 2022 wird die 1. Stufe des E-Rezept-Rollouts in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein starten", gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) zog die Einführung der elektronischen Rezepte allerdings zunächst zurück.
Es soll ab September eine Übergangsphase geben, in denen sich Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser auf die Einführung des E-Rezepts einstellen und dieses in Stufen möglich machen können. Im ersten Schritt sollen nur verschreibungspflichtige Medikamente elektronisch ausgestellt werden, wie die Verbraucherzentrale bekannt gab.
Neue Regeln im September 2022: Energiesparmaßnahmen treten in Kraft
Die Energiekrise ist zum September 2022 allgegenwärtig. Nun treten einige Maßnahmen in Kraft, welche beim Sparen von Energie helfen sollen. Diese sollen zunächst über ein halbes Jahr hinweg laufen. Eine der Regelungen besagt, dass öffentliche Gebäude nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden dürfen. Außerdem soll die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern größtenteils verboten werden. Es soll nur wenige Ausnahmen geben. Beleuchtete Werbetafeln und Leuchtreklamen sind von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ebenfalls tabu.
Zu den Energiesparmaßnahmen zählt auch die Regelung, dass Ladentüren nicht mehr dauerhaft offen stehen sollen. Klauseln in Mietverträgen, welche sich auf eine Mindesttemperatur beziehen, werden vorübergehend außer Kraft gesetzt.
Das Oktoberfest feiert Comeback
Nach zwei Jahren Corona-Pause wird das Oktoberfest im September sein Comeback feiern. Die Wiesn 2022 beginnt am 17. September und endet am 3. Oktober. Corona-Auflagen wird es bei dem weltgrößten Volksfest nicht geben.