Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Steuerfreie Prämie für Arbeitnehmer 2022: Bundestag macht Weg frei

Inflation
30.09.2022

Bundestag winkt steuerfreie Prämie bis zu 3.000 Euro durch

Arbeitnehmer könnten bald steuerfreie Prämien erhalten.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

Arbeitgeber können Arbeitnehmern in Zukunft eine steuerfreie Prämie zum Inflationsausgleich zukommen lassen. Ein entsprechender Beschluss ging nun durch den Bundestag.

Die Inflation hat in Deutschland die Marke von 10,0 Prozent erreicht und hat damit einen beunruhigenden Höhepunkt erreicht. Die Politik will nun gegensteuern und hat den Weg für eine steuerfreie Prämie freigeräumt. Arbeitgeber werden ihren Beschäftigten in den nächsten Jahren eine steuerfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zur Abfederung der Inflation zahlen können. Das beschloss der Bundestag am Freitag.

Steuerfreie Prämie kann bis Ende 2024 ausgezahlt werden

Die steuerfreien Bonuszahlungen sind für Arbeitgeber zunächst bis zum Jahr 2024 möglich.

Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit stellt die Tatsache dar, dass die Prämie zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber muss außerdem klar erklären, dass es sich um eine Pauschale handelt, die im Zusammenhang mit den steigenden Preisen steht. Für Bezieher und Bezieherinnen von Sozialleistungen gilt, dass die Prämie nicht als Einkommen gelten soll.

Video: dpa

Noch völlig offen ist, wie viele und welche Arbeitgeber die Option nutzen werden. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sagte zuletzt, dass er glaube, dass sich nicht alle Unternehmen eine solche Einmalzahlung leisten können. Auch nach dem Aufkommen der Corona-Pandemie hatten die Arbeitgeber die Möglichkeit einer steuerfreien Prämie. Zahlreiche Arbeitnehmer gingen allerdings leer aus.

Lesen Sie dazu auch

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung