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  3. Strom- und Gaspreise: Die Tücken der Vergleichsportale im Internet

Strom- und Gaspreise
05.08.2022

Die Tücken der Vergleichsportale im Internet

Vergleichsportale helfen, günstige Tarife zu finden.
Foto: Catherine Waibel, picture alliance/dpa

Sparen, wo es geht – das ist bei Strom und Gas das Gebot der Stunde. Doch blind auf Empfehlungen verlassen sollte man sich auch nicht.

Die Gas- und Strompreise steigen und steigen. Auf Vergleichsportalen wie Check24 und Verivox suchen die Kunden nach günstigen Alternativen zum eigenen Versorger. Doch die Portale haben ihre Tücken – gerade jetzt. „Die Verbraucher müssen selbst aktiv werden und sollten sich nicht auf die Vergleichsportale verlassen“, warnt Matthias Bauer, Abteilungsleiter Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er bemängelt, dass die Portale nicht alle Tarife anzeigen – entweder weil sie gar nicht erfasst sind oder sie werden wegen bestimmter Voreinstellungen bei der Suche herausgefiltert. „Außerdem mangelt es teils auch an der Aktualität der genannten Preise“, so Bauer.

Nach Beobachtung der Verbraucherzentralen haben die sogenannten Grundversorger derzeit häufig die günstigsten Konditionen bei Gas und Strom. Doch genau diese Tarife tauchen in den Vergleichsportalen nicht auf. „Die Grundversorger sind lange im Geschäft und haben sich bei ihren Lieferanten eher langfristig eingedeckt, das wirkt sich jetzt günstig aus beim Preis und der Versorgungssicherheit“, sagt Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Grundversorger ist dasjenige Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden mit Gas oder Strom in einem Netzgebiet beliefert. Die Kunden bekommen einen Grundversorgungstarif und außerdem Sondertarife angeboten.

Grundversorger verweigern sich meist dem Provisionsmodell

Früher war der Grundversorgungstarif sehr teuer, weshalb die meisten Kunden in einen Sondertarif wechselten. Das hat sich inzwischen in vielen Regionen geändert. „Der Grundversorgungstarif kann durchaus günstiger sein als ein Sondervertrag“, erläutert Experte Bauer. Dass die Tarife in den Portalen fehlen, begründet er damit, „dass die Grundversorger in der Regel nicht bereit sind, Provisionen an das Portal zu bezahlen“.

Die Verbraucherschützer raten, zunächst beim eigenen Grundversorger nach dem aktuellen Preis im Grundversorgungstarif und nach den Sondertarifen zu fragen. „Anschließend sollte man sich nach den Sonderverträgen der Grundversorger in den benachbarten Regionen erkundigen“, erläutert Bauer. In einen Grundversorgungstarif fremder Grundversorger zu wechseln, geht in der Regel nicht.

Die richtige Einstellung der Filter ist wichtig

Ein Tipp: Wer den Grundversorger an seinem Wohnort nicht kennt, kann sich bei seinem Energielieferanten erkundigen oder auf der Rechnung nachsehen. Dort steht entweder dessen Name oder ein Code, der sich mithilfe der Webseiten https://codevergabe.dvgw-sc.de (Gas) beziehungsweise www.bdew-codes.de (Strom) entschlüsseln lässt.

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Durch Voreinstellungen bei der Suche filtern die Portale zahlreiche Tarife trickreich heraus. „Wer es bei den Voreinstellungen belässt, bekommt nur diejenigen Tarife angezeigt, zu denen man direkt vom Portal aus wechseln kann, das müssen nicht die günstigsten sein“, erläutert Abteilungsleiter Bauer. Eine direkte Wechselmöglichkeit bedeutet: Das Portal bekommt eine Provision vom Energieversorger für den Vertragsabschluss. Um alle Tarife zu sehen, sollte man die Voreinstellungen ändern – was aber nur an versteckter Stelle möglich ist.

Zu lange Laufzeiten sind nicht zu empfehlen

So geht es bei Check24: Nach dem Tarifvergleich wechselt man unter „Ihre Einstellungen“ und „Filtervoreinstellungen“ von „Empfehlung“ zu „Individuell“. Auf der sich öffnenden Webseite kann man dann unter „Nur Tarife mit Wechselmöglichkeit“ den Button „Nein“ anklicken. Bei Verivox funktioniert die Umstellung so: Nach dem Tarifvergleich den Button „Weitere Filtereinstellungen“ anklicken und auf der sich öffnenden Seite das Häkchen bei „Direkte Wechselmöglichkeit“ entfernen.

Von den Portalen vorgegeben werden auch die Laufzeiten der angezeigten Tarife. Um flexibel auf neue Angebote reagieren zu können, raten die Verbraucherzentralen jedoch zu einem Tarif mit möglichst kurzer Laufzeit. „Ein Grundversorgungstarif kann sogar jederzeit mit einer Frist von nur 14 Tagen gekündigt werden“, sagt Verbraucherschützer Fehrenbach.

In Betracht komme in der derzeitigen Lage daher auch ein nur vorübergehender Wechsel in die Grundversorgung: „Wenn der Tarif des Grundversorgers moderat und tragbar ist, kann das eine Zwischenlösung sein, bis es einen günstigeren Sondertarif gibt.“ Nach Angaben des Experten gibt es auch Anbieter von Sonderverträgen mit nur zweiwöchiger Laufzeit. „Dann kann man immer ordentlich kündigen nach 14 Tagen ohne Begründung“, so Fehrenbach. Maximal sollte ein Vertrag über zwölf Monate laufen.

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