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Studienförderung
23.08.2023

BAföG-Rückzahlung: Wann muss ich die Schulden zurückzahlen?

Wer während dem Studium BAföG bezogen hat, muss dieses auch wieder zurückzahlen.
Foto: Markus Hibbeler, dpa (Symbolbild)

Für viele Studierende ist das BAföG ein Segen, aber wann muss man es eigentlich zurückzahlen? Und was passiert, wenn man mal nicht zahlen kann? Ein Überblick.

Man hat fertig studiert, ist im Arbeitsleben und endlich nicht mehr auf BAföG angwiesen – und dann kommt er: der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des BAföG-Amtes. Aber wann muss man seine BAföG-Schulden zurückzahlen? Und was, wenn man nicht zahlen kann?

Wann muss das BAföG zurück gezahlt werden?

Der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid, in dem die Höhe der BAföG-Schulden steht und ein Vorschlag zur Tilgung, kommt zirka viereinhalb Jahre nach der Förderungshöchstdauer. Diese entspricht in den meisten Fällen der Regelstudienzeit, nicht der tatsächlichen Zeit, die man für das Studium gebraucht hat. Die Rückzahlung des BAföGs beginnt dann ein halbes Jahr, nachdem man den Brief vom Bundesverwaltungsamt in Köln erhalten hat.

Gerade für Menschen, die nochmal umgeschult oder ein Studium abgebrochen und ein neues angefangen haben, gibt es einiges zu beachten, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung schreibt. Maßgeblich für den Rückzahlungsbeginn ist die Förderungshöchstdauer des ersten begonnenen Studienganges oder des ersten Ausbildungsabschnitts. Wenn man also nach einem Erststudium noch ein Zweitstudium begonnen hat, ist trotzdem die Förderungshöchstdauer des Erststudiums maßgeblich.

Genauso ist es beispielsweise, wenn man ein Studium nach dem ersten Semester abgebrochen hat und ein neues Studium zwei Jahre später angefangen hat. Die Förderungshöchstdauer richtet sich trotzdem nach dem Erststudium. So kann es also passieren, dass man das BAföG schon zurückbezahlen muss, obwohl man noch studiert oder gerade erst ins Arbeitsleben gestartet ist. Darauf sollte man dann vorbereitet sein.

Kann man das BAföG schon vor Ablauf der fünf Jahre zurückzahlen?

Man muss natürlich nicht die fünf Jahre abwarten, um dann in Raten sein BAföG abzubezahlen. Wer sich das Geld bis zu Erhalt des Bescheids zusammengespart hat, kann natürlich auch vor Rückzahlungsbeginn das gesamte Darlehen auf einen Schlag zurückzahlen. Das ist auch durchaus lohnenswert, denn das Amt gewährt einem dadurch einen Rabatt von bis zu 38 Prozent.

Wie lange kann man die BAföG-Rückzahlung aufschieben?

Wer 1605 Euro oder weniger verdient, kann von der BAföG-Rückzahlung freigestellt werden. Verdient man mehr, kann aber nachweisen, dass man die Raten trotzdem nicht stemmen kann, kann man ebenfalls einen Antrag auf Freistellung stellen. In der Regel verschiebt sich der Tilgungsbeginn dann um ein Jahr.

Niemand muss sich aber Sorgen machen, bis ins hohe Alter die BAföG-Schulden abstottern zu müssen. Man muss höchstens 10.000 Euro zurückzahlen. Nach 20 Jahren wird man außerdem automatisch von der restlichen Schuldlast befreit, sofern man sich darum bemüht hat, das Darlehen zurückzuzahlen.