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Solarstrom an Nachbarn verkaufen: Geht das schon – und was bringt Energy Sharing?

Energiekolumene

Kann ich meinen Solarstrom an Nachbarn verkaufen?

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    Warum statt eines Schwätzchens am Zaun nicht auch mal den Strom an den Nachbarn rüberreichen?
    Warum statt eines Schwätzchens am Zaun nicht auch mal den Strom an den Nachbarn rüberreichen? Foto: Foto: Marius Becker, dpa

    Jetzt, wo die Tage länger werden und die Sonne höher steht, produzieren viele Fotovoltaikanlagen häufig wieder viel mehr Strom, als im Haus verbraucht werden kann. Da denkt man sich als Besitzer einer Solarstromanlage schon mal: Wäre doch klasse, wenn der Strom an den Nachbarn verkauft werden könnte, statt ihn nur für ein paar Cent Einspeisevergütung ins öffentliche Netz zu leiten. Was bislang Wunschdenken ist, könnte in nicht allzu ferner Zeit Realität werden, auch wenn es noch einige Hindernisse auf dem Weg zum Stromhandel über den Gartenzaun hinweg gibt.

    Was bedeutet „Energy Sharing“?

    Im Fachjargon wird das Modell als Energy Sharing bezeichnet. Dabei können sich Betreiber erneuerbarer Kleinanlagen – bei Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) und bis 100 kWp bei Mehrfamilienhäusern – und Verbraucher zu lokalen Energiegemeinschaften zusammenschließen.

    Der Betreiber einer PV-Dachanlage kann den Strom, den er selbst gerade nicht braucht, seinen Nachbarn oder anderen Abnehmern im eigenen Bilanzierungsgebiet berechnen lassen. Faktisch fließt zwar der PV-Strom nicht direkt von Haus zu Haus. Dennoch wird das Stromnetz entlastet, wenn lokal produzierter Strom lokal zu genutzt wird.

    Was ändert sich rechtlich?

    Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, die am 1. Juni in Kraft tritt, wird schon mal eine wichtige rechtliche Hürde abgebaut. Bisher mussten Betreiber von Solaranlagen zu vollwertigen Stromlieferanten werden, wenn sie ihren Strom weitergeben wollten – was einen erheblichen bürokratischen Aufwand in Form von Verträgen und Liefergarantien zur Folge hatte.

    Künftig dürfen Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen, deren Hauptgeschäft nicht die Stromvermarktung ist, gemeinsam erzeugten Strom nutzen, ohne diese komplexen Anforderungen erfüllen zu müssen. In Zeiten, in denen die PV-Anlage zu wenig Strom liefert, werden sie über einen selbst gewählten Lieferanten mit Reststrom versorgt.

    Warum es doch ein wenig komplizierter ist

    Eine zentrale technische Voraussetzung dafür, dass Energy Sharing umgesetzt werden kann, ist der Einsatz sogenannter Smart Meter. Diese intelligenten Stromzähler messen Verbrauch und Einspeisung im 15-Minuten-Takt und ermöglichen so eine genaue Zuordnung der Strommengen. Doch genau hier liegt ein Problem: Anfang 2026 verfügten nur rund 5,5 Prozent aller Haushalte in Deutschland über einen Smart Meter.

    Abgesehen davon gibt es auch Rahmenbedingungen, die Energy Sharing derzeit noch unattraktiv machen. So fallen nach aktuellem Stand weiterhin volle Netzentgelte an, selbst wenn der Strom nur über kurze Strecken transportiert wird und lokal erzeugter und verbrauchter Strom das Netz deutlich weniger belastet.

    Hinzu kommen weitere Herausforderungen: Die Abstimmung zwischen Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Abrechnungsdienstleistern ist komplex und erfordert neue technische Standards. Zudem entstehen Kosten für Messsysteme, IT-Infrastruktur, Verwaltung und Abrechnungsdienstleister.

    Was heißt das für Eigentümer von PV-Anlagen?

    Man sieht: der Weg, bis Energy Sharing in größerem Stil zum Einsatz kommen wird, ist trotz Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz noch weit. Die Idee ist aber auf jeden Fall vielversprechend. Experten gehen davon aus, dass in diesem Jahr einige Pilotprojekte starten werden. Langfristig könnte Energy Sharing zu einem wichtigen Baustein der Energiewende werden – indem es mehr Menschen Zugang zu günstigem, lokal erzeugtem Solarstrom verschafft.

    Übrigens: Ein einfacheres Modell, um Solarstrom gemeinsam innerhalb eines Hauses zu nutzen, ist der sogenannte Mieterstrom. Hier gibt es schon länger verschiedene funktionierende Gestaltungsmöglichkeiten, die auch immer öfters genutzt werden und einfacher sind als das neue Energy Sharing im gesamten Bilanzierungsgebiet.

    Zur Person

    Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, kurz eza!, einer gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien. Hier schreibt der Ingenieur regelmäßig über neue Entwicklungen in der Branche. Zuletzt erklärte er, warum es durchaus sinnvoll sein kann, auch nur eine Hausseite zu dämmen. Auch die kommunale Wärmeplanung nimmt er in den Blick: Lohnt es sich, jetzt noch eine Wärmepumpe anzuschaffen?

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