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Währung
25.05.2022

Was tun, wenn der Geldschein einen Riss hat?

Immer noch sein Geld wert: Die Bundesbank tauscht beschädigte Scheine um.
Foto: Hans Peter Seitel

Kaputte Scheine oder verrostete Cent-Münzen werden nicht wertlos. Worauf man achten muss und wann man im Handel mit den beschädigten Scheinen nicht mehr bezahlen kann.

Ob verbrannt, vermodert oder von Tieren angefressen: Beschädigtes Geld ist nicht wertlos. Wer die Reste bei der Bundesbank einreicht, bekommt den Betrag in der Regel erstattet. Das dauert derzeit zwar etwas, klappt aber auch, wenn das kaputte Geld versehentlich angenommen wurde.

Ein Beispiel: Der Wanderer kehrt zum Abschluss des Tages ein. Am nächsten Tag entdeckt er zwei fein säuberlich ineinandergelegte Hälften eines zerrissenen 10-Euro-Scheins in seinem Wechselgeld vom Vorabend. Aus Versehen oder bewusst sind sie ihm zurückgegeben worden, ohne dass es ihm aufgefallen ist. Was tun? Zum Glück gibt es Ersatz: Rund dreieinhalb Monate später hat die Deutsche Bundesbank 10 Euro auf dem Girokonto des Betroffenen gutgeschrieben. Dafür reichte es aus, die beiden Hälften bei der Bundesbank einzuschicken und einen Antrag auszufüllen.

Bundesbank ersetzt beschädigte Euro-Scheine und Euro-Münzen

Der zerrissene Schein gilt als „beschädigtes Geld“ – wie verkokelte oder vergammelte Banknoten. Der Umtausch erfolgt kostenlos. Auch den Wert von drei mit dem kaputten Schein eingesendeten Münzen, die im Freien in der Feuchtigkeit lagen und angerostet sind, hat die Bundesbank anstandslos ersetzt.

Wie oft wird Geld beschädigt?

2021 war ein Ausnahmejahr: Wegen der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gingen rund 100 Millionen Euro „Flutgeld“ bei der Bundesbank ein – zusätzlich zur üblichen Menge an beschädigtem Geld von etwa 40 Millionen Euro pro Jahr. Die Bearbeitung dauere derzeit noch drei bis vier Monate im Schnitt statt vier bis sechs Wochen in Normaljahren. Das Abarbeiten der Rückstände durch die Flut sei nun aber „bald abgeschlossen“, sagt eine Bundesbank-Sprecherin.

Welche Schäden sind üblich?

Viel Geld wird durch Feuer, Feuchtigkeit (zum Beispiel Lagern im feuchten Keller) oder Unachtsamkeit beschädigt. So werden Geldscheine oft beim schnellen Herausnehmen aus dem Portemonnaie oder beim Verreißen eines Umschlags versehentlich zerrissen. Schäden durch Tiere gehören ebenfalls zum „Standardrepertoire“, etwa wenn Hunde beim Spielen oder Mäuse beim Nestbau Banknotenteile fressen. Auch Geldscheine, die im Garten vergraben waren und sich mit der Zeit zersetzten, würden eingereicht. Ein kurioses Beispiel: Kürzlich versteckte jemand Geld in einer Sauerstoffflasche mit sehr kleiner Öffnung – und griff zur Flex, um es wieder herauszubekommen. Der Funkenflug entzündete das Geld – und der Eigentümer reichte die Reste ein, erläutert die Bundesbank-Sprecherin.

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Wann gibt es Ersatz?

Beschädigte Banknoten werden auf Antrag ersetzt, wenn mehr als die Hälfte des Geldscheins vorliegt. Frisches Geld erhält aber auch, wer die Hälfte oder auch weniger als die Hälfte eines Scheins hat und nachweist, dass der Rest vernichtet wurde. Absichtlich darf der Schein jedoch nicht zerrissen worden sein. Auch Münzen, die mutwillig beschädigt wurden, werden nicht erstattet.

Wann sollte Wechselgeld abgelehnt werden?

Geld muss nicht einwandfrei sein. Beispielsweise darf ein zerrissener oder eingerissener Geldschein mit einem transparenten Klebeband „repariert“ werden, so die Bundesbank. Allerdings rät die Sprecherin, solche Scheine besser zum Umtausch einzureichen, „denn das Kleben von Scheinen mit Tesa könnte beim Bezahlen an dem einen oder anderen Automaten nicht zuverlässig funktionieren“.

Als Zahlungsmittel grundsätzlich gültig bleibt auch die größere Hälfte eines Geldscheins. „Ist der größere Teil einer Banknote vorhanden, hat sie ihren Wert nicht verloren und kann bedenkenlos angenommen werden. Sofern die Beschädigung nicht vorsätzlich erfolgte, wird der Gegenwert spätestens von der Bundesbank erstattet, wenn die Banknote uns erreicht“, so die Sprecherin. Nicht annehmen sollten Verbraucher aber Scheine, bei denen so viel fehlt, „dass zweifelhaft ist, ob sie weiter genutzt werden kann oder aber, ob die Echtheitsprüfung möglich ist“.

Laut Verbraucherzentrale NRW sind Händler nicht verpflichtet, beschädigte Banknoten anzunehmen. Zu unterscheiden gilt es bei bekritzeltem Geld: Steht auf dem Wechselgeld eine Telefonnummer oder ist es mit einem Blümchen verziert, sei dies unproblematisch. „Eine Banknote, auf der zum Beispiel ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgemalt ist, sollte man jedoch ablehnen, da bei einer Weitergabe mit strafrechtlichen Ermittlungen gerechnet werden muss“, so die Bundesbank.

Wo gibt es das frische Geld für beschädigte Scheine und Münzen?

Das beschädigte Geld kann mit dem Erstattungsantrag (www.bundesbank.de) bei der Deutschen Bundesbank, Hegelstraße 65, H313, 55122 Mainz, eingereicht werden. Zu den Pflichtangaben gehört es, die Ursache der Beschädigung zu erklären und Angaben zum Verbleib fehlender Banknotenteile zu machen. Verpackt werden sollte alles, was von dem Schein übrig geblieben ist, auch Asche. Geld und Antrag können auch bei einer Filiale der Bundesbank, zum Beispiel in Augsburg, abgegeben werden. Viele örtliche Banken und Sparkassen sind auch bereit, die Aufgabe zu übernehmen.

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