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Wohngeld 2026: Wann ist die Auszahlung? Alle Termine im Überblick.

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Wohngeld 2026: Wann ist die Auszahlung? Alle Termine im Überblick

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    Haushalte mit kleinem Einkommen sind mitunter auf das Wohngeld angewiesen: Für sie ist es wichtig zu wissen, wann die Sozialleistung auf dem Konto eingeht.
    Haushalte mit kleinem Einkommen sind mitunter auf das Wohngeld angewiesen: Für sie ist es wichtig zu wissen, wann die Sozialleistung auf dem Konto eingeht. Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Seit der Reform hin zum Wohngeld Plus im Jahr 2023 fließt die Sozialleistung an weit mehr Haushalte, die nur über ein geringes Einkommen verfügen: Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklungen und Bauwesen (BMWSB) nutzen rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland die staatliche Hilfe. Monat um Monat wird den Bewilligten – 44 Prozent davon sind Familien, inklusive Alleinerziehender – das Wohngeld überwiesen. Weil sie auf die Unterstützung angewiesen sind, ist es für sie wichtig zu wissen, wann der Betrag tatsächlich auf dem Konto landet. In diesem Artikel finden Sie alle Auszahlungstermine für 2026 auf einen Blick.

    Wohngeld: Wie viel Geld gibt es?

    Sowohl Menschen, die zur Miete wohnen, als auch Besitzer von Immobilien können im Zweifel auf das Wohngeld zurückgreifen. „Einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung bekommen das Wohngeld als Zuschuss zu den Wohnkosten“, erklärt das BMWSB. Die letztliche Wohngeld-Höhe unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland: Während der Durchschnittsanspruch bei 287 Euro pro Monat liegt, erhalten Berechtigte in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 213 Euro, während es in Hessen 334 Euro gibt. Bayern liegt mit 289 Euro monatlich im Mittelfeld. Doch wie kann das sein?

    Ob und wie viel Wohngeld man bekommt, hängt von folgenden Faktoren ab:

    • Personenanzahl im Haushalt
    • Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts
    • Miethöhe oder Belastung durch selbst genutztes Wohneigentum
    • Wohnort

    Die letzte Erhöhung des Wohngelds fand 2025 statt und beläuft sich auf rund 30 Euro mehr, wie die Bundesregierung mitteilte. Aufgrund des sogenannten Turnus ist mit keiner weiteren Erhöhung im Jahr 2026 zu rechnen.

    Übrigens: Werden andere Leistungen bezogen, für die die Wohnkosten relevant sind, geht man normalerweise im Hinblick auf Wohngeld leer aus. Zudem gibt es mindestens ein Szenario, in dem ein Verzicht auf den Wohngeld-Antrag Sinn macht.

    Wohngeld 2026: Wann wird die Leistung ausgezahlt?

    Das Wohngeldgesetz (WoGG) hält fest, wann das Wohngeld auf die Konten überwiesen wird. Paragraf 26 dreht sich explizit um die „Zahlung des Wohngeldes“. Demnach wird es laut dem zweiten Abschnitt im Voraus bezahlt. Das bedeutet, dass in der Regel der letzte Werktag eines Monats der Überweisungstag ist. So soll sichergestellt werden, dass das Wohngeld entsprechend am 1. des darauffolgenden Monats bereits verfügbar ist. Zu berücksichtigen sind für die Auszahlungen jeweils die letzten Bankarbeitstage des Vormonats. Daraus ergeben sich folgende Termine für die Auszahlung des Wohngeldes 2026:

    • Januar 2026: Dienstag, 30. Dezember 2025
    • Februar 2026: Freitag, 30. Januar 2026
    • März 2026: Freitag, 27. Februar 2026
    • April 2026: Dienstag, 31. März 2026
    • Mai 2026: Donnerstag, 30. April 2026
    • Juni 2026: Freitag, 29. Mai 2026
    • Juli 2026: Dienstag, 30. Juni 2026
    • August 2026: Freitag, 31. Juli 2026
    • September 2026: Montag, 31. August 2026
    • Oktober 2026: Mittwoch, 30. September 2026
    • November 2026: Freitag, 30. Oktober 2026
    • Dezember 2026: Montag, 30. November 2026
    • Januar 2027: Mittwoch, 30. Dezember 2026

    Unter diesen Voraussetzungen gibt es Wohngeld

    Grundsätzlich, so betont es das Ministerium, wird Wohngeld für zwölf Monate bewilligt. Sollte sich jedoch nichts Gravierendes in der Einkommensstruktur entwickeln, kann der Bewilligungszeitraum auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Vor allem das Einkommen sei von all den Faktoren mitentscheidend. Darunter fallen allerdings weder Kindergeld noch beispielsweise Ehrenamtspauschalen. Eine simple Einkommensschwelle jedoch existiert nicht, vielmehr muss für den Anspruch das Gesamtbild betrachtet werden. Das BMWSB verweist auf den Wohngeld-Plus-Rechner auf der Ministeriumsseite, um vorab den eigenen Anspruch zu prüfen und gegebenenfalls die Höhe.

    Übrigens: Ein Pflegegrad schließt nicht aus, Wohngeld zu erhalten. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung gibt es Freibeträge.

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