Wohnen in Deutschland wird immer teuer. Im ersten Quartal 2026 sind die Mieten laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) erneut kräftig angestiegen. Diese Entwicklung belastet primär Menschen mit geringem Einkommen. Eine erste Hilfsmaßnahme, um finanziell zu unterstützen, ist laut Verbraucherzentrale das Wohngeld. Es soll auch dazu beitragen, dass nicht andere Sozialleistungen wie das Bürgergeld bezogen werden müssen.
Letztgenanntes ist bald Geschichte: Zum 1. Juli 2026 löst die neue Grundsicherung das Bürgergeld ab. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll dadurch die Vermittlung in Arbeit gestärkt werden. Doch was bedeutet diese Änderung für die etwa 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld beziehen? Und was bewirkt die neue Grundsicherung für Menschen, die Wohngeld erhalten? Wer von der Bürgergeld-Reform besonders betroffen ist und wie sich die Änderung auf den Bezug von Wohngeld auswirkt, lesen Sie in diesem Artikel.
Neue Grundsicherung: Sozialverband Deutschland sieht Kinder durch Sanktionen gefährdet
Auf Menschen, die die neue Grundsicherung beziehen, kommen mit der Reform schärfere Sanktionen zu. Werden etwa Förderkurse abgelehnt, kann die Grundsicherung unmittelbar für drei Monate um 30 Prozent reduziert werden. Werden Jobcenter-Termine nicht wahrgenommen, können ebenfalls Kürzungen nach dem zweiten Versäumnis für einen Monat greifen. Auch eine komplette Streichung ist möglich, fasst die Tagesschau zusammen. Insgesamt verschärfe die Reform den Druck besonders auf Menschen mit Kindern, denn laut Tagesschau sind ein Drittel der Bürgergeldempfänger Familien mit minderjährigen Kindern.
„Werden die Eltern von Kindern etwa wegen verpasster Termine sanktioniert – und da werden die Regelungen mit der neuen Grundsicherung ja deutlich verschärft bis zum vollständigen Leistungsentzug, trifft das die Kinder ja immer mit – weil das Geld dem gesamten Haushalt dann fehlt“, sagt Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), auf Nachfrage unserer Redaktion.
„Wird der Regelsatz für einen Elternteil vollständig gestrichen, muss das Jobcenter dem Jugendamt melden, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Anders als bei Alleinlebenden können aber in Familien die Wohnkosten nicht gestrichen werden – auch wenn Jobs abgelehnt oder Termine nicht wahrgenommen werden“, so Engelmeier.
Was ändert sich mit der neuen Grundsicherung bei der Kostenübernahme der Unterkunft?
Besonders im Bereich Miete gibt es Neuerungen. So müssen Bürgergeldempfänger laut SoVD künftig ihren Vermieter rügen, wenn dieser die Mietpreisbremse umgeht oder sogar überschreitet. Werden sie nicht aktiv, müssen sie mit Kürzungen der Wohnkostenzahlungen rechnen. Für viele Leistungsempfänger steigt also der Druck, schreibt der MDR.
In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs hat das Jobcenter bisher die vollen Mietkosten übernommen. Das wird sich nun ändern. „Grundsätzlich werden nur noch Mietkosten übernommen, die maximal das 1,5-fache der örtlichen Angemessenheitsgrenzen betragen. Das heißt konkret: Wenn eine Wohnung bis zu 700 Euro als angemessen gilt, so werden im ersten Jahr des Leistungsbezugs maximal 1050 Euro übernommen – das ist der neue Mietendeckel“, erklärt Engelmeier.
Nach den zwölf Monaten gelten dann die regulären Angemessenheitsgrenzen. Ist die Wohnung zu teuer, fordert das Jobcenter die Leistungsberechtigten auf, etwas daran zu ändern – also umzuziehen oder einen Teil der Räume unterzuvermieten. Dafür haben sie sechs Monate Zeit, danach wird die Miete auf die Angemessenheitsgrenze gekürzt. „Den Rest müssen Leistungsberechtigte dann vom Regelsatz abzwacken, der dafür eigentlich nicht gedacht ist“, sagt die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland.
Eine Ausnahme soll es laut SoVD für Familien mit minderjährigen Kindern geben. „Dort kann weiterhin die volle Miete in den ersten zwölf Monaten übernommen werden, auch über das 1,5-fache hinaus. Allerdings liegt das allein im Ermessensspielraum des Jobcenters, sie können höhere Wohnkosten übernehmen, müssen aber nicht“, sagt Engelmeier.
Kann man Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig beziehen?
Laut § 12a SGB II ist Wohngeld eine vorrangige Leistung. Das heißt, sie muss beantragt werden, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit vermieden oder verringert werden kann. Wenn eine Anspruchsberechtigung vorhanden ist, kann also kein SGB II oder SGB XII-Leistungsanspruch bestehen, denn Grundsicherung und Wohngeld können nicht parallel bezogen werden und schließen einander aus.
Hat man automatisch Anspruch auf Wohngeld, wenn die Grundsicherung gestrichen wird?
„Wenn jemand künftig keine Grundsicherungsleistungen mehr erhält, weil seine Leistungen gestrichen wurden, zum Beispiel wegen verpasster Termine oder der Ablehnung eines Jobangebots, heißt das also nicht, dass dann ein Anspruch auf Wohngeld bestünde“, erklärt Engelmeier. Daher sollte es nicht zu einer Personenkreis-Verschiebung von der neuen Grundsicherung ins Wohngeld kommen.
Bei der Frage, ob ein Haushalt wohngeldberechtigt ist, spielt laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter anderem die Höhe des Einkommens eine entscheidende Rolle. Wie hoch es maximal sein darf, um einen Anspruch zu haben, hänge laut SoVD nicht nur von der Haushaltsgröße ab, sondern auch von der Mietstufe der Stadt oder Gemeinde, wo die Familie wohnt. In einer sehr teuren Gegend wie München (Mietstufe 7) läge die Einkommensobergrenze aktuell bei einem vierköpfigen Haushalt zum Beispiel bei 3671 Euro ohne Kindergeld.
„Wenn Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung sowie Steuern gezahlt werden, kann die Einkommensgrenze sogar bei maximal bei 5244 Euro für eine vierköpfige Familie ohne Kindergeld liegen“, sagt Engelmeier. Ist das Einkommen höher, sei ein Leistungsbezug grundsätzlich ausgeschlossen – auch wenn es weitere spezielle Freibetragsregelungen gibt, etwa für Menschen mit Schwerbehinderungen.
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