In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist das Wohngeld für viele Haushalte eine wichtige Unterstützung. Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mitteilt, soll die Sozialleistung Menschen mit niedrigem Einkommen und hohen Wohnkosten finanziell entlasten. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Anspruchsberechtigte zunächst einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dieser muss mit verschiedenen Unterlagen, wie beispielsweise Einkommensnachweisen, belegt werden. In der Regel sind die Antragstellenden auf die Zahlung angewiesen und können es sich nicht leisten, lange auf die Unterstützung warten zu müssen. Dennoch kommt es bei der Bearbeitung immer wieder zu erheblichen Verzögerungen. Was Betroffene in einem solchen Fall tun können, erfahren Sie hier.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) wird das Wohngeld von Bund und Land gemeinsam getragen und als Zuschuss an die Empfängerinnen und Empfänger gezahlt. Nach Angaben des BMWSB beziehen derzeit rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Der Verbraucherzentrale zufolge können neben Mietern auch Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, Wohngeld beantragen.
Um Anspruch auf die Sozialleistung zu erhalten, müssen die Antragsteller jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob, und wie viel Wohngeld ein Haushalt erhält, hängt laut dem BMWSB vor allem von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe der Miete oder der Belastung durch selbst genutztes Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ab. Außerdem müssen die Haushalte laut dem Familienratgeber der Aktion Mensch über ein gewisses Mindesteinkommen verfügen. Darüber hinaus existieren auch nach oben Einkommensgrenzen.
Wer vorab wissen möchte, wie hoch der Zuschuss individuell ausfallen könnte, kann sich mithilfe des Wohngeldrechners des BMWSB einen ersten Überblick verschaffen. Nach der Antragsstellung müssen sich die Berechtigten jedoch unter Umständen auf lange Wartezeiten einstellen, bis sie das Wohngeld tatsächlich ausgezahlt bekommen. Menschen, die auf die Sozialleistung angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, kann das vor eine echte Herausforderung stellen.
Antrag auf Wohngeld: Wie lange dauert die Bewilligung?
Wie lange es dauert, bis das Wohngeld bewilligt und ausgezahlt wird, variiert je nach Behörde und lässt sich nicht pauschal festlegen. Die Stadt Augsburg teilt beispielsweise mit, dass die Bearbeitung eines Antrags „in der Regel mehrere Wochen“ in Anspruch nimmt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben jedoch viele Kommunen Schwierigkeiten, Wohngeldanträge zeitnah zu bearbeiten, sodass bis zur Auszahlung mitunter mehrere Monate vergehen können.
Immer wieder tauchen Medienberichte über Personen auf, die mit extrem langen Wartezeiten beim Antrag auf Wohngeld oder bei einem Weiterbewilligungsantrag konfrontiert sind. So berichtete das Hamburg Journal etwa von einer Antragstellerin aus Hamburg, die rund 17 Wochen auf ihren Wohngeldbescheid warten und dadurch um ihre Existenz bangen musste. Noch gravierender sind die Verzögerungen aber in München: Auf Anfrage der Abendzeitung teilte das Sozialreferat mit, dass dringliche Fälle innerhalb von sechs Monaten bearbeitet werden können. Bei komplexeren Anliegen – etwa wenn sich das Einkommen durch einen Jobwechsel verändert hat – sei es jedoch schon vorgekommen, dass die Bearbeitung bis zu zwei Jahre in Anspruch genommen hat. Grund dafür sei unter anderem die seit der Wohngeldreform überproportional gestiegene Zahl der Anträge.
Was tun, wenn der Wohngeldantrag nicht bearbeitet wird?
Das Wohngeld wird nicht erst ab der Bewilligung, sondern ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt. Bei langen Bearbeitungszeiten erhält man den Zuschuss also rückwirkend. Für Menschen, die jedoch mehrere Monate oder sogar Jahre auf ihren Bescheid warten müssen, ist das meist nur ein schwacher Trost. Hinzu kommt, dass die Leistung lediglich für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt wird. Wer auch danach weiterhin auf Wohngeld angewiesen ist, muss rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Auch hier sind längere Wartezeiten keine Seltenheit. Doch was können die Betroffenen in solch einem Fall tun?
Nach Angaben der Anwaltskanzlei Lenné dürfen Wohngeldbehörden nach Eingang eines Antrags nicht unbegrenzt untätig bleiben. Spätestens drei Monate, nachdem der Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen eingegangen ist, müsse eine Entscheidung getroffen werden. Erfolgt diese nicht und liegt keine nachvollziehbare Begründung für die Verzögerung vor, können Antragstellende rechtlich dagegen vorgehen. „Allgemeine Überlastung oder Personalmangel reichen dagegen nicht aus, um monatelanges Warten zu rechtfertigen“, heißt es auf der Webseite der Kanzlei. Betroffene haben demnach die Möglichkeit, beim Ausbleiben eines Bescheids eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einzureichen.
Vor einer Klage rät die Anwaltskanzlei Lenné jedoch dazu, zunächst den Druck auf die Wohngeldbehörde zu erhöhen. Betroffene sollten demnach zunächst eine schriftliche Sachstandanfrage an die zuständige Behörde richten und darin eine konkrete Frist für die Entscheidung setzen – üblicherweise zwei bis vier Wochen. Bleibt eine Reaktion aus, kann das Sozialgericht eingeschaltet werden. Ist die Klage begründet, leitet das Gericht sie an die zuständige Wohngeldbehörde weiter. Nach Angaben der Kanzlei reiche dieser Schritt häufig schon aus, um die Bearbeitung in Gang zu bringen. Da Verfahren vor Sozialgerichten in der Regel kostenfrei sind, bestehe für Antragstellende zudem kaum ein Kostenrisiko.
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