16 Fälle werden der Brand-Serie zugeordnet
Im Juli muss sich ein Mann wegen drei ihm zugerechneten Taten vor Gericht verantworten. Welche Strafe das Gesetz für Brandstiftung vorsieht.
Umfangreiche und aufwendige Ermittlungen, unter anderem mit der Untersuchung von Spurenträgern auf DNA, der Auswertung von Hinweisen und Zeugenbefragungen hat die Brandserie im Raum Günzburg nach sich gezogen. Es werden der Serie von Dezember 2015 bis August 2016 insgesamt 16 Fälle zugeordnet, wie die Grafik zeigt. Wegen drei Bränden ist inzwischen ein Mann angeklagt worden. Er muss sich deshalb im Juli vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten, aber auch wegen anderer Vorwürfe.
Das Gesetz sieht für Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor, erklärt Staatsanwalt Sebastian Murer von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Memmingen.
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