18-Jähriger muss im Jugendgefängnis büßen
Der Angeklagte hatte einen jüngeren Kontrahenten in Dürrlauingen niedergeschlagen und bekommt dafür einen kräftigen Denkzettel.
Erst drohte er seinem jungen Kontrahenten nur mit dem Stock, dann eskalierte die Auseinandersetzung. Nach einem heftigen Schlag ging das Opfer zu Boden und erlitt eine blutende Platzwunde. Obwohl sich die Streithähne wieder vertrugen, musste sich der Angreifer wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vor dem Jugendrichter verantworten.
Der Vorfall hatte sich im Juni dieses Jahres auf dem Gelände des Förderungswerks St. Nikolaus in Dürrlauingen abgespielt. Laut Staatsanwaltschaft kam es dort zur Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem jüngeren Bekannten. Der 18-Jährige habe sich mit einem Stock bewaffnet und nach dem Kontrahenten geschlagen. Dann ließ er den Stock fallen und prügelte mit Fäusten auf das Opfer ein, wodurch es eine Prellung mit Kratzer an der Stirn erlitt. Als sich das Opfer wehrte, rammte ihm der Angreifer ein Knie in den Bauch. Der Getroffene ging zu Boden und rang nach Luft. Da soll den Schläger die Reue gepackt haben – er half dem Opfer auf die Beine und die Blutung an der Stirn zu stillen. Damit war die Sache noch nicht vorbei: Wenn das Opfer den Betreuern der Einrichtung etwas von dem Vorfall erzähle, würde er es umbringen, habe der 18-Jährige gedroht.
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