Böllern ist in Günzburg zum Jahreswechsel teilweise verboten
Die Stadt Günzburg erlässt ein allgemeines Abbrennverbot in der Altstadt zum Schutz von Anwohnern und Gebäuden. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine hohe Geldbuße.
Wenn Weihnachten vor der Türe steht, ist auch der Jahreswechsel nicht mehr weit. Neben „Dinner for One“, Raclette und Zinn- oder Wachsgießen ist dabei ebenso das Silvesterfeuerwerk eine nicht wegzudenkende Tradition. Nicht ganz ungefährlich, denn bei unsachgemäßem Abbrennen von Feuerwerkskörpern können große Schäden für Mensch und Umwelt entstehen. Um die Bewohner sowie die denkmalgeschützten historischen Gebäude zu schützen, erlässt die Stadt Günzburg deshalb ein allgemeines Abbrennverbot in der Günzburger Altstadt - wie bereits 2019.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist gesetzlich verboten. Bei der Günzburger Altstadt handelt es sich um ein dicht besiedeltes Gebiet, welches zahlreiche brandempfindliche Gebäude umfasst. Daher geht die Stadt Günzburg neben dem bereits vorhandenen, in weiten Teilen der Altstadt geltenden gesetzlichen Verbotes, den Schritt eines allgemeinen Abbrennverbotes im definierten Bereich für Silvester dieses Jahres. Dies betrifft das Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2, zu denen Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder Batterien zählen.
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