Ab 7 Uhr muss geschaufelt werden
Das müssen Anwohner in Günzburg bei Schnee und Eis beachten
Der Winter hat auch Günzburg fest im Griff. So schön die winterliche Landschaft ist, kann sie zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden. Die Stadt Günzburg erinnert deshalb alle Straßenanlieger an ihre Räum- und Streupflicht bei Schneefall oder Eisglätte, damit witterungsbedingte Unfälle vermieden werden.
Anlieger müssen die Gehbahnen (Gehwege bzw. bei Straßen ohne abgegrenzten Gehweg einen ein Meter breiten Streifen am Straßenrand) an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen. Außerdem müssen sie bei Schnee-, Reif oder Eisglätte die Gehbahnen mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (beispielsweise Sand, Splitt, nicht jedoch Tausalz oder ätzende Mittel) bestreuen oder das Eis beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen oder bei Eisregen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es erforderlich ist, um die Gehbahnen gefahrlos benutzen zu können.
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