Burgauer Kläranlage ist wieder ein Fall für den Landtag
Ein Bürger will von Stadt und Kreis endlich wissen, was mit dem Geld der Gebührenzahler passiert ist
Mit der Burgauer Kläranlage hat sich der Bayerische Landtag bereits einmal beschäftigt, genauer gesagt der Petitionsausschuss. Ein Bürger hatte sich 2009 an das Gremium gewandt, um zu erreichen, dass die Stadt die Schlussrechnung für den Bau nicht länger geheim halten solle – und Erfolg gehabt. Am gestrigen Mittwoch ging es erneut um die Kläranlage, wenn auch um einen etwas anderen Aspekt und dieses Mal kümmerte sich nicht der Petitions-, sondern der Innenausschuss. Derselbe Bürger, der seinen Namen nicht mehr in der Zeitung lesen will, versucht vergeblich von der Stadt zu erfahren, ob sie sich an eine Vorschrift gehalten hat.
Denn bevor der Neubau in Betrieb genommen wurde, habe Burgau rund eine halbe Million Mark an den Landkreis zahlen müssen, weil das wieder in den Fluss geleitete Wasser zu viele Schadstoffe enthalten habe. Nach der Inbetriebnahme sollte der Stadt ein Teil erstattet werden. Das Geld hätte nicht für Investitionen genutzt werden dürfen, sondern nur dafür, die Abwassergebühren der Bürger zu reduzieren. Doch sowohl die Stadt als auch der Landkreis weigern sich, dem Mann eine Einsicht in die Akten zu gewähren und zu zeigen, ob die Vorschrift tatsächlich eingehalten wurde. Während sich der Kreis auf das Steuergeheimnis beruft, weshalb die Anfrage stets zurückgewiesen wurde, kann Bürgermeister Konrad Barm weder ein berechtigtes Interesse erkennen noch eine rechtliche Relevanz. Seither habe es mehrere Kalkulationen gegeben und das Geld sei wohl berücksichtigt worden. Ob dem tatsächlich so ist, kann der Bürgermeister allerdings nicht mit Gewissheit sagen.
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