Abwassergebühren steigen
Waldstetten In Waldstetten steigen die Abwassergebühren. Grund dafür ist die geänderte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - mehrere Gemeinden im Landkreis hatten darauf schon reagieren müssen.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Waldstetten datiert vom 2. Oktober 1987 in der Fassung vom Dezember 2001. Diese Satzung ist laut Verwaltungsgerichtshof nichtig. Dies begründet sich mit der enthaltenen Regelung zur Beitragsfreistellung von Nebengebäuden ohne Anschlussbedarf. Außerdem führt die bisherige Aufteilung des Aufwandes im Bereich der Kanalherstellungsbeiträge nach Grundstücks- und Geschossflächen zur Nichtigkeit, wie Albert Heimbach vom Rathaus Ichenhausen informierte.
In der Praxis wird diese Anpassung der Satzung an die geänderte Rechtsprechung keine Auswirkungen haben, da wie bisher auch eine Garage als selbstständiges Gebäude oder selbstständiger Gebäudeteil für die Berechnung der Geschossflächen herangezogen wird, wenn eine Schmutzwasserableitung vorhanden ist. Vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde bei einer Überprüfung angeregt, die festgesetzten Sätze zu überdenken. Bisher mussten die Bürger von Waldstetten Herstellungsbeiträge von 2,56 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 8,08 Euro pro Quadratmeter tatsächlicher Geschossfläche bezahlen. Ab 1. Januar 2011 muss dann 1,54 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 11,72 pro Quadratmeter tatsächlicher Geschossfläche bezahlt werden.
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