Acht Goldbarren bringen Brüder vor Gericht
Plus Zwei Brüder müssen sich vor Gericht dafür verantworten, den Nachlass ihres Vaters aus dem Bankschließfach entwendet zu haben.
Der Streit um den Nachlass eines Verstorbenen hat nicht selten dramatische Auswirkungen. Vor allem, wenn es um höhere Vermögenswerte geht. Weil zwei Brüder sich aus dem Bankschließfach ihres Vaters und Erblassers acht Goldbarren im Wert von fast 30.000 Euro geholt hatten, mussten sie sich wegen Unterschlagung verantworten. Die Verlobte des Mannes erhebt Anspruch auf das Edelmetall und erstattete Anzeige. Knapp drei Stunden dauerte die Verhandlung am Amtsgericht Günzburg.
Verlobte des Vaters hat Goldbarren selbst gekauft
Die juristische Auseinandersetzung um das Vermögen wird damit aber noch nicht beigelegt sein, sondern bei einem zivilrechtlichen Verfahren in die nächste Runde gehen. Was war passiert? Ein Witwer aus dem nördlichen Landkreis hatte vor gut 20 Jahren eine neue Partnerin gefunden. Man entschloss sich zur gemeinsamen Zukunft. In Günzburg wurde eine Eigentumswohnung im Wert von gut 300.000 Euro gekauft, jeder steuerte die Hälfte dazu bei.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.