Angefahrener Fußgänger trägt die Hauptschuld am Unfall
Ein Mann ist bei Kötz schwer verletzt worden. Er lag im Koma und macht sich selbst Vorwürfe. Den Autofahrer nimmt das alles auch noch mit. Nun beschäftigte sich das Gericht damit.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung hat sich ein Autofahrer aus Ulm vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten müssen. Im März vergangenen Jahres hatte er zwischen Groß- und Kleinkötz einen Fußgänger angefahren, den Strafbefehl akzeptierte er nicht. Vorgeworfen hat ihm die Staatsanwaltschaft, das Sichtfahrgebot nicht ausreichend berücksichtigt zu haben, also nicht so gefahren zu sein, dass er den Unfall hätte vermeiden können. Während der Verhandlung stellte sich alles etwas anders dar.
Am 14. März 2016, einem Montag, war der Autofahrer gegen 20.30 Uhr auf dem Weg zur Shell-Tankstelle im Günzburger Stadtteil Deffingen. Neben ihm saß eine Beifahrerin, die er nach der Arbeit zu Hause abgeholt hatte. Sie wollten sich etwas zum Trinken kaufen. Plötzlich lief ein dunkel gekleideter Mann auf die Straße, schilderte der damals 37 Jahre alte Fahrer. Er sei nicht zu schnell gewesen. „Ich bin gechillt gefahren“, vielleicht mit 50 oder 60 Stundenkilometern, außerorts zwischen Groß- und Kleinkötz. Er habe noch geschrien, als er den Mann vor sich sah, sei auf die Bremse gestiegen, habe das Lenkrad herumgerissen und sei nach links ausgewichen. „Es hat nicht gereicht.“ Alles sei innerhalb von Sekunden passiert. Da gab es einen Schlag, die Windschutzscheibe ging zu Bruch. Den Aufprall habe er nicht gesehen.
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