BKH-Patient sticht auf Patientin ein: Corona bremst Totschlag-Prozess aus
Plus In der Verhandlung gegen einen 28-Jährigen wegen versuchten Totschlags am BKH ist am Landgericht noch kein Urteil gefallen.
Die Corona-Pandemie bereitet der Justiz Terminschwierigkeiten. Im Schwurgerichtsverfahren gegen einen 28-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung am Bezirkskrankenhaus Günzburg sollte am Montag eigentlich das Urteil fallen. Doch das Verfahren läuft bis ins nächste Jahr weiter. Ein psychiatrischer Sachverständiger, der die Schuldfähigkeit des Mannes begutachten sollte, muss möglicherweise in Quarantäne.
Mit dieser unerwarteten Nachricht eröffnete Schwurgerichts-Vorsitzender Christian Liebhart die Verhandlung. Zu diesem Zeitpunkt war offen, ob der Sachverständige noch zum Prozess kommen würde. Dr. Andreas Küthmann, Chef des Memminger Bezirkskrankenhauses, hatte offensichtlich Kontakt mit coronainfizierten Patienten. Das Gesundheitsamt muss entscheiden, ob der Arzt nun in Quarantäne muss.
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