Badeunfall im Silbersee: Jetzt ist die Rechtsmedizin gefragt
Plus Warum der Zivilprozess gegen das Landratsamt Günzburg in Sachen Silbersee um 250.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld weitergeht.
Im Zivilverfahren beim Landgericht Memmingen um einen tragischen Badeunfall am Silbersee im nördlichen Landkreis Günzburg ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Ein Gutachten der Ulmer Rechtsmedizin soll nun klären, ob die Querschnittslähmung eines 34-Jährigen tatsächlich eine Folge des Aufpralls auf einen im Seegrund stehenden Pfahlstumpf war. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts unserer Zeitung auf Anfrage.
Der schwer verletzte Familienvater hatte, wie berichtet, das Landratsamt Günzburg als Eigentümer des Silbersees auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 250000 Euro verklagt. In zwei Verhandlungsterminen beim Landgericht konnte noch nicht abschließend geklärt werden, ob die Kreisbehörde ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
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