Bebauungsplan stößt auf wenig Gegenliebe
Entscheidung Warum der Kammeltaler Rat sich bei zwei Bauanträgen ziemlich schwertut
Kammeltal Bauangelegenheiten können manchmal ganz schön knifflig sein. Das zeigte sich bei zwei Anträgen, über die der Kammeltaler Gemeinderat entscheiden musste. Da ging es zum einen um eine Betriebshalle im Ortsteil Goldbach, zum anderen um einen Bebauungsplan am Ortsrand von Hartberg.
Ein ortsansässiges Handwerksunternehmen möchte eine neue Betriebshalle errichten. Das dafür ausgesuchte Grundstück liegt am östlichen Ortseingang von Goldbach und wird an zwei Seiten von der Kreisstraße GZ 17 und der Bergstraße begrenzt. Die vom Antragsteller geplante Halle soll zehn mal 25 Meter groß werden. So weit so gut. Und doch ist das Objekt an dieser Stelle „städtebaulich diffiziler“, wie es Kammeltals Bürgermeister Matthias Kiermasz formulierte. Der Haken: Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Grünfläche eingezeichnet. Und an der Kreisstraße gilt laut Bayerischem Straßenwegegesetz ein Bauverbot von 15 Metern. Das handtuchförmige Grundstück wurde dem Besitzer beitragsrechtlich nicht in vollem Umfang abgerechnet.
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