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31.07.2018

Beförderung der Schüler bald flexibler?

Kreistag befürwortet Resolution der SPD

Bislang gilt die Regel: Beim Besuch einer weiterführenden Schule werden die Kosten der Schülerbeförderung nur bis zur „nächstgelegenen“ Schule erstattet. Diese starre Regelung müsse flexibler gestaltet werden, wünschte die SPD-Kreistagsfraktion. Trotz einiger Bedenken der Freien Wähler hat die klare Kreistagsmehrheit der Forderung der SPD entsprochen. In einer Resolution werden Landtag und Landesregierung aufgefordert, die bisherige Regelung zu ändern, gleichzeitig werden die Kommunalen Spitzenverbände gebeten, die Günzburger Resolution zu unterstützen.

Es mag allerlei Gründe geben, weshalb Eltern ihre Kinder nicht in die nächstgelegene Realschule, Berufsfach- und Fachoberschule oder das nächstgelegene Gymnasium schicken. Das Problem solcher Eltern: Sie bleiben komplett auf den Kosten der Beförderung ihrer Schulkinder sitzen.

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