Bei kriminellen Jugendlichen fängt ihre Arbeit an
Wenn junge Menschen Straftaten begehen, kommt die Jugendgerichtshilfe ins Spiel. Die Sozialarbeiter schauen sich die Menschen hinter den Taten an - und sehen oft Abgründe.
Ungewohnt früh beginnt heute der Arbeitstag von Hannes Klampfl. Schon um 8.20 Uhr muss er im Amtsgericht sein, Sitzungssaal 2.1. Drei junge Männer müssen sich dort wegen Sachbeschädigung verantworten. Sie haben bei Thannhausen eine Gedenkstätte für ehemalige Soldaten verwüstet und zwei Sitzbänke aus ihrer Verankerung gerissen. Noch ein schneller Kaffee im Büro und schon muss Klampfl wieder los. Er ist kein Richter oder Anwalt. Auch als Zeuge ist Klampfl nicht geladen. Er arbeitet bei der Jugendgerichtshilfe, im Amtsdeutsch Jugendhilfe im Strafverfahren (kurz JuHiS) genannt.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) schreibt vor, dass deutsche Jugendämter Personal speziell zur Betreuung von jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten in einem Strafverfahren beschäftigen. Sie sprechen mit den angeklagten Straftätern, beraten die Familien, prüfen erzieherische Maßnahmen und geben ihre Einschätzung auch vor Gericht weiter. Wörtlich heißt es im Gesetzestext: „Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung.“ Oder, wie Hannes Klampfl es ausdrückt: „Wir fangen unten auf.“
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