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  3. Gemeinderat: Beim Rohstoffabbau spricht einer dagegen

Gemeinderat
22.02.2019

Beim Rohstoffabbau spricht einer dagegen

Gemeinsam mit Dürrlauingen und Röfingen will die Gemeinde Haldenwang den Rohstoffabbau östlich des Mindeltals steuern. Doch es gibt einen Einwand aus der Bürgerbeteiligung.

Ein Einwand könnte das Vorhaben der Gemeinde Haldenwang, den Abbau zu steuern, in die Länge ziehen

Am Mittwoch hat der Haldenwanger Gemeinderat den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Rohstoffabbau (Sand/Kies, Ton/Lehm) östlich des Mindeltales“ der Gemeinde Haldenwang gebilligt. Gemeinsam mit Dürrlauingen und Röfingen soll damit der Kiesabbau gesteuert werden. Stefan Siegmund vom Krumbacher Ingenieurbüro Kling Consult erörterte die eingegangenen behördlichen Anregungen und Stellungnahmen, die er im Großen und Ganzen lediglich als Formalitäten bezeichnete. Unter anderem hatte der Regionalverband Donau-Iller auf die derzeitige Überarbeitung des Fachkapitels zur Rohstoffsicherung im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans hingewiesen. Ein Abwarten würde allerdings die angestrebte Steuerung des Rohstoffabbaus auf unbestimmte Zeit verzögern, so sieht es die Gemeinde Haldenwang.

Ein Einwand war auch aus der Bürgerbeteiligung gekommen und durch ein anwaltliches Schreiben vorgebracht worden. Unter anderem wird darin bemängelt, dass Flächen als Konzentrationszonen ausgewiesen wurden, die kaum oder nicht geeignet seien. Entgegen dem sei der Bereich eines Flurstücks zwischen Konzenberg und Hafenhofen nicht als Rohstoffabbaufläche berücksichtigt worden. Die Gemeinde Haldenwang sieht dies anders. Die Beurteilung der Abbauwürdigung basiere auf der vorhandenen Datengrundlage, von fehlender Abbauwürdigkeit könne aufgrund aktuell laufender Abbauvorgänge nicht ausgegangen werden. Stefan Siegmund wies auf zwei zusätzliche Faktoren gegen einen Rohstoffabbau in dem besagten Bereich hin: den Landschaftsbilderhalt mit der offenen Feldflur sowie die dort befindliche höchste Kategorie ertragreichen Ackerbodens – Aspekte, die mit angebracht und berücksichtigt werden müssten. Weiter war seitens des Einwenders ein angeblich fehlerhaftes Vorgehen bei dem Verfahren kritisiert worden: Die gemeinsame Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans über drei Gemeindegebiete überspanne die Möglichkeiten der interkommunalen Abstimmung. Auch diesem spricht die Gemeinde entgegen.

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