Beziehung zu verheiratetem Mann endet blutig
Eine 39-Jährige wird vor dem Günzburger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Warum sie nur eine Geldstrafe zahlen muss.
Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen eine 39-Jährige sind nicht von Pappe gewesen und hätten für die Frau ernsthafte juristische Konsequenzen bedeutet. Im Streit hatte sie ihrem Ex in Burgau mit einem Schraubenzieher eine blutende Wunde zugefügt. Das war nicht das einzige Delikt, wegen dem die gebürtige Polin nun vor dem Günzburger Amtsgericht stand. Bereits im April 2016 kam es im Lokal ihres damaligen Partners in Burgau zu einem Vorfall, den die Staatsanwaltschaft als Einbruchsdiebstahl einstufte. Dort soll sie mit einem Barhocker die Scheibe eines Spielautomaten zertrümmert und 1300 Bargeld gestohlen haben. Der Gesamtschaden betrug mehr als 2800 Euro.
Zu polizeilichen Ermittlungen war es erst gekommen, als der 57-jährige Ex wegen der Körperverletzung Strafantrag gestellt hatte. Die hatte sich Ende Mai vergangenen Jahres im Treppenhaus des Gebäudes ereignet, in dem auch das Lokal angesiedelt ist. Die 39-Jährige habe dem Mann mit einem Schraubendreher absichtlich in den Unterarm gestochen, was eine fünf Millimeter breite blutende Stichwunde zur Folge hatte.
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