Bibertaler Deutschenbaur gibt nicht auf und stellt klar: „Es war Wahlbetrug“
Plus Fritz Deutschenbaur hat die Kommunalwahl in Bibertal angefochten, weil seine Gruppierung nicht zugelassen wurde. Er zog vors Verwaltungsgericht - und will noch viel weiter gehen.
Bereits vor gut vier Wochen war Fritz Deutschenbaur am Verwaltungsgericht Augsburg gewesen. Das Verfahren zu der von ihm angestrengten Klage gegen seine Abberufung als Wahlbeisitzer in Bibertal war zwar eingestellt worden. Aber es wurde festgestellt, dass diese nicht geboten gewesen sei (wir berichteten). Am Freitag ging es bei Gericht erneut um die zurückliegende Kommunalwahl. Denn Deutschenbaur hat sie angefochten, weil seine Wählergruppe „BIB“ nicht zugelassen worden war und mehrere Instanzen das bestätigt hatten.
Gerichtspräsident Nikolaus Müller leitete wie schon vor knapp einem Monat die Verhandlung. Unbestritten sei, dass die eingereichten Unterlagen relativ lange im Bibertaler Rathaus gelegen hätten. Dabei müssten sie unverzüglich geprüft werden, was nicht der Fall gewesen sei. Im Februar habe es in Bibertal keine Katastrophe gegeben, die dem hätte in die Quere kommen können. Früher hätte das alles womöglich Auswirkungen gehabt, aber nach einer Gesetzesänderung liege die Verantwortung beim Antragsteller.
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