Nicht als Wahlhelfer zugelassen: Deutschenbaur aus Bibertal bei Gericht
Plus Der Bibertaler wehrt sich beim Verwaltungsgericht gegen seine Abberufung als Wahlbeisitzer. Das wird in diesem Jahr nicht seine einzige Verhandlung sein.
So ganz glücklich schien Fritz Deutschenbaur mit dem Verlauf des Verfahrens vor dem Augsburger Verwaltungsgericht zunächst nicht. Zuletzt stimmte er der Einstellung der von ihm angestrengten Klage gegen seine Abberufung als Wahlbeisitzer aber doch zu. Deswegen, weil es vor dem Gericht eine Erklärung gab, dass diese Abberufung nicht geboten gewesen sei. Und an dem damit verbundenen Vorwurf seiner „Unwürdigkeit“ nicht festgehalten werde. In ähnlicher Konstellation kommen der Kläger und die Kammer des Verwaltungsgerichts Ende Oktober erneut zusammen - für eine Verhandlung, der mit Spannung entgegen geblickt wird.
Ehemaliger Bürgermeister von Bibertal fühlte sich angeblich bedroht
Dann geht es um die Wahlanfechtung in der Gemeinde Bibertal, weil Deutschenbaur’s Wählergruppe „BIB“ nicht zur Kommunalwahl zugelassen worden war (wir berichteten).
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