Bibertaler Gruppierung darf bei der Wahl nicht antreten
Plus Warum der Beschwerdeausschuss der Regierung den Wahlvorschlag der Bürger-Interessenvertretung Bibertal für ungültig erklärt.
Seit Montag steht endgültig fest: Die Bürger-Interessenvertretung Bibertal (BIB) wird bei der Kommunalwahl am 15. März nicht zugelassen. Der Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Schwaben hat nach mündlicher Verhandlung die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Wahlvorschlags der Bürger-Interessenvertretung Bibertal zurückgewiesen. Sprecher Karl-Heinz Meyer bestätigte auf Nachfrage unserer Zeitung, dass der Wahlvorschlag ungültig sei. Es sei nicht ordnungsgemäß zur Aufstellungsversammlung geladen worden. Es ist die einzige Gruppierung aus dem Landkreis, die Beschwerde eingelegt hatte und nun von der Wahl ausgeschlossen wird.
Wie der Regierungssprecher weiter erklärte, muss die Ladung zur Aufstellungsversammlung spätestens am dritten Tag vor dem Tag der Aufstellungsversammlung veröffentlicht oder zugegangen sein. Diese wahlrechtliche Mindestfrist sei nicht eingehalten worden. Zum anderen sei persönlich und nicht schriftlich beziehungsweise öffentlich geladen worden. „Diese Vorgaben waren im vorliegenden Fall nicht beachtet“, so Karl-Heinz Meyer.
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