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  3. Bubesheim: Wasserversorgung Bubesheim: Bürger müssen dritte Rate erst 2023 zahlen

Bubesheim
26.09.2021

Wasserversorgung Bubesheim: Bürger müssen dritte Rate erst 2023 zahlen

Das neue Bubesheimer Wasserhaus nimmt Gestalt an. Ein Teil der 3,1-Millionen-Investition, die in voller Höhe auf die Bürger umgelegt wird, fließt direkt in den Neubau, der andere Teil in die Anschlussleitungen.
Foto: Sandra Kraus

Plus Bubesheim muss bei der Wasserversorgung 3,1 Millionen Euro auf die Bürger umlegen. Jetzt wurde eine nötige Beitragssatzung beschlossen. Was diese beinhaltet.

Nachdem im Sommer ein Informationsschreiben an die Bubesheimer Bürgerinnen und Bürger herausgegangen und eine Bürgerversammlung mit 80 Interessierten stattgefunden hatte, fasste der Gemeinderat jetzt weitere wichtige Beschlüsse zur Finanzierung der Wasserversorgung. Knapp 3,1 Millionen Euro müssen komplett umgelegt werden. Die dazu nötige Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Bubesheim (VES-WAS) wurde einstimmig beschlossen.

Ingrid Hannemann von Kubus Kommunalberatung hatte an der Satzung mitgewirkt und sagte: "Sie haben rechtlich nur die Möglichkeit, die Kosten nach dem Kollabieren der Wasserversorgung über Beiträge, Gebühren oder Zuwendungen zu finanzieren." Die Zuwendungen sind eine relativ kleine Position. Es gab nur 12.700 Euro vom Freistaat für das Sanierungs- und Strukturkonzept, eine weitergehende Förderung ist nicht möglich, da der Freistaat nur in Härtefällen fördert und Bubesheim die Härtefallschwellen nicht erreicht. Hannemann betonte: "Es gibt keinen politischen Preis, bei der Wasserversorgung handelt sich um eine kostendeckende Einrichtung.“

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