Gilt bald Tempo 30 in allen Burgauer Wohngebieten?
Plus Anwohner der Straße Am Mühlberg hatten ein Tempolimit gefordert. Der Burgauer Bauausschuss geht noch etwas weiter – und hat damit wohl einen Präzedenzfall in der Stadt geschaffen.
In Burgau könnte der erste Schritt hin zu Tempo-30-Zonen in Wohngebieten gemacht sein. Denn der Bauausschuss hat dem Antrag von Anliegern der Straße Am Mühlberg stattgegeben, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer gefordert hatten. Eine Begrenzung der zulässigen Tonnage von Fahrzeugen auf dreieinhalb Tonnen wurde zwar nicht als nötig angesehen, dafür soll aber in dem gesamten Gebiet eine Tempo-30-Zone entstehen. Der Ausschuss war sich weitgehend einig, dass dies nur der erste Schritt sein könne und man hier einen Präzedenzfall schaffe, der darin münden könnte, grundsätzlich Tempolimits in Wohngebieten zu erlassen.
Begründet hatten die Anlieger ihren Antrag damit, dass der Verkehr im Wohngebiet in den vergangenen Jahren stark zugenommen habe. Nachdem an der Grundschule und auf der Kapuzinerstraße nur noch Tempo 30 erlaubt ist, werde ihre Straße von vielen Bürgern als Umgehung genutzt und die Regelung „Rechts vor links“ nur von wenigen beachtet. Hier führe der Schulweg zur Grundschule entlang, der Zugang zum Spielplatz und spielende Kinder seien eine Gefahrenquelle, weil viele Verkehrsteilnehmer nicht auf sie achteten. Weil es eine Verbindung von der Kapuziner- zur Galgenbergstraße gebe, nutze auch der Schwerlastverkehr gerne die Straße, wodurch Schäden an der Substanz der Strecke verursacht werden könnten. Bei der Erneuerung im Jahr 2001 seien die Ausbaubeiträge ein zweites Mal auf die Anlieger umgelegt worden, weshalb geprüft werden solle, ob die Belastung zulässig ist.
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