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Landkreis Günzburg
19.01.2021

Corona-Verstöße im Kreis Günzburg: Kein Verzug beim Vollzug

Nach eigenen Angaben hat das Günzburger Landratsamt alle Regelverstöße, die 2020 von der Polizei zur Anzeige gebracht wurden, abgearbeitet.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Plus Das Günzburger Landratsamt hat nach eigenen Angaben alle Bußgeldverfahren 2020 abgearbeitet. In dieser Woche gilt für Verstöße gegen die FFP2-Maskenpflicht noch Kulanz.

Die Polizei kontrolliert, ob die Menschen Corona-Auflagen befolgen oder nicht. Bei Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird sie tätig, erstattet Anzeige, die sie an die Kreisverwaltungsbehörden weiterreicht. Im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West ist das im Jahr 2020 insgesamt 7186 Mal so gewesen, teilt die Ermittlungsbehörde auf Nachfrage dieser Zeitung mit.

Im Landkreis Günzburg gab es 2020 laut Landratsamt 783 Regelverstöße

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Strafe auf den Fuß folgt. Wie vor wenigen Tagen nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks bekannt wurde, hat das Landratsamt München zwischen Oktober und Dezember 2020 keinen einzigen Bußgeldbescheid mehr erlassen. Der Münchner Landrat räumte ein, dass ihm Personal fehlt. Von 1700 Anzeigen – großteils durch die Polizei erstattet – waren noch rund 1300 offen. Jetzt hat das Landratsamt eine Sondereinheit gebildet, um den Anzeigenberg abzuarbeiten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat angekündigt, nachfragen zu lassen, ob es andernorts auch Vollzugsdefizite gibt.

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22.01.2021

Was bitte ist jetzt geltendes Recht??
Laut Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021
BESCHLUSS: 3. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
Ich persönlich werde ausschließlich eine medizinische Maske tragen!